Frage an Karsten Möring von Johannes E. bezüglich Umwelt
Wie werden Sie entscheiden, wenn es um den Nachtflug am Flughafen Köln/Bonn geht?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass am Flughafen Köln/Bonn zukünftig die gesetzlichen Lärmgrenzwerte am Boden bzw. Nachbarschaft und unter den An- und Abflugschneisen eingehalten werden?
Vielen Dank für eine Antwort, mfg J. Ehmanns
Sehr geehrter Herr Ehmanns,
Sie sprechen in Ihrer Mail die Nachtflüge am Flughafen Köln /Bonn an. Die Stadtteile Ihrer Wohngegend Rath, Eil, Grengel, Libur, Lind, Wahn und Wahnheide sind ohne Frage vom Fluglärm betroffen. Fakt ist, der Airport Köln/Bonn hat eine bis 2030 gültige Erlaubnis für den 24-Stunden-Betrieb. Mit der bestehenden Betriebsgenehmigung finden bis heute sowohl Fracht- als auch Passagiernachtflüge statt. An dieser Stelle ist es wichtig, - ich betone dies, weil Sie nach meiner Entscheidung zum Nachtflug fragten - darauf hinzuweisen, dass die Landesregierung, nicht die Bundesregierung oder der Bundestag für den Erlass eines möglichen Nachtflugverbots zuständig ist.
Als Bundestagsabgeordneter in dessen Wahlkreis der Flughafen Köln/Bonn liegt, setze ich mich seit vielen Jahren ganz konkret für ein Nachtflugverbot– vor allem für Passagierflüge ein und unterstütze alle denkbaren Regelungen, die den Fluglärm v.a. in der Kernnacht einschränken können. Vordringliches Ziel bleibt, ein Passagiernachtflugverbot zumindest in der Kernnacht für Köln/Bonn zu erreichen. Deshalb dränge ich ebenso wie bei den bisherigen Landesregierungen, auch bei der derzeitigen NRW-Landesregierung, aber auch bei den anderen Gesellschaftern der Flughafen Köln/Bonn GmbH darauf, sich endlich für ein Nachtflugverbot zumindest im Personenverkehr einzusetzen. Mit der „Lärmschutzgemeinschaft Flughafen Köln/Bonn“ stehe ich bei dieser Frage in regelmäßigem Kontakt. Das gilt auch für Vertreter der Fluglärmkommission am Airport Köln. Zudem bin ich mit den Landtagsabgeordneten meiner Partei, im Kontakt, um in den Verhandlungen mit dem Flughafen Köln/Bonn über die künftige Betriebserlaubnis zu erreichen, dass zumindest der Personenflugverkehr in der Nacht ruht. Ich muss dazu sagen, das wird nicht einfach werden.
Lärmgrenzwerte
Das 2007 novellierte „Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm“ (FluLärmG), regelt u.a. den Erlaß von Siedlungsbeschränkungen im Umfeld der Flughäfen, regelt Beihilfen für passive Schallschutzmaßnahmen und ggfs. der Behandlung von Entschädigungsfragen. Zur Beurteilung der Frage, ob Bürger wegen nächtlichen Fluglärms Anspruch auf Beihilfen („Passiver Schallschutz“) haben, enthält das FluLärmG zwei Eckwerte, den maximalen nächtlichen Mittelungspegel (LNIGHT) und eine maximale Zahl von extrem lauten nächtlichen Fluglärm-Ereignissen. Bei der Novellierung des FluLärmG hat das Bundesverkehrsministerium für die sogenannten Bestandsflughäfen festgelegt, dass der Dauerschallpegel-Eckwert (LNIGHT) auf 55 dB(A) festgesetzt wurde. Für neue oder wesentlich baulich erweiterte zivile Flugplätze sollen hingegen niedrige Lärmschutzwerte gelten als für die Bestandsflughäfen. Ich vertrete die Auffassung, die für neue Flughäfen festgesetzten, niedrigeren Toleranzwerte für Tag- und Nachtbetrieb sollten auch für die (älteren) Bestandsflughäfen wie den Flughafen Köln/Bonn übernommen werden.
Mobilitätsmix
Im Übrigen sollten die unterschiedlichen Verkehrsträger so vernetzt werden, dass ihre jeweiligen verkehrlichen, ökonomischen und ökologischen Vorteile optimal genutzt werden können. Das bedeutet beispielsweise ökologisch fragwürdige wie auch zeitökonomisch unsinnige Kurzflüge durch schnelle Bahnverbindungen zu ersetzen. Die Strecke Köln-Frankfurt, die der ICE in weniger als einer Stunde Fahrtzeit bewältigt, darf als Beispiel für weitere Verkehrsprojekte im Bahnverkehr gelten.
Wir haben in unserem Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2021 deshalb beschlossen, das Schienennetz zukunftsfest zu machen, Lücken zu schließen, Strecken zu elektrifizieren und mehr Kapazitäten zu schaffen. Wir werden mehr in den bedarfsgerechten Infrastrukturausbau investieren und dafür sorgen, dass Deutschland europaweite Verbindungen zu Tages- und Nachtzeiten unterstützt und hierfür den Bahnverkehrswegebau weiter beschleunigen, wie wir das in der jetzigen Wahlperiode bereits mit einem Gesetz zur Planungsbeschleunigung bei Modernisierungen schon getan haben. Auch Nachtzüge gehören für uns zum Mobilitätsmix der Zukunft: Wer den Nachtzug nimmt der fliegt nicht in der späten oder frühen Finsternis! Eine unionsgeführte Bundesregierung, wird zudem das Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ ausweiten.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Möring