Frage an Karsten Möring von Wolf S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Vertreter der Gemeinschaft, Karten Möring,
Meine Fragen beziehen sich auf die kommende Bonpflicht 2020:
Wie kommt es zu diesem Gesetz im Jahr 2020, im Jahrhundert der Digitalisierung und Umweltkrise?
Wieso wird dieses Mittel für höhere Steuereinnahmen gewählt, bei dem Tonnen an Papier verschwendet, die Umwelt und die Abfallwirtschaft belastet werden, anstatt Global Player, wie Starbucks, McDonalds, BurgerKing, KfC und viele mehr endlich zu der Summe zu bewegen, die Sie unserer Wirtschaft und unserer Gemeinschaft schuldig sind?
Was werden Sie dafür tun, um dieses Gesetz im Sinne der Gemeinschaft und der Erhaltung dieser (Stichwort Bisphenol A) wieder abzuschaffen und wie kann ich Sie dabei persönlich unterstützen?
Ich schicke freundliche Grüße, ne Menge guter Energie und innerlicher Ruhe,
Wolf Schönwälder
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage. Anfang 2020 noch Aufregerthema Nummer 1 – nun ist die Bonpflicht im deutschen Handel Alltag geworden.
Rückblick: Durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016 ist § 146a AO eingeführt worden (Ordnungsvorschrift für die Buchführung und Aufzeichnung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme). Begleitend hierzu wurde die Kassensicherungsverordnung vom 31. Mai 2017 erlassen. Mit der Kassensicherungsverordnung werden die Anforderungen des § 146a AO präzisiert. Die Kassensicherungsverordnung legt u. a. fest, welche elektronischen Aufzeichnungssysteme von der Regelung des § 146a AO umfasst sind. Das BMF hatte in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder festgelegt, dass zur Umsetzung einer flächendeckenden Aufrüstung elektronischer Aufzeichnungssysteme im Sinne des § 146a AO es nicht beanstandet wird, wenn diese elektronischen Aufzeichnungssysteme längstens bis zum 30. September 2020 noch nicht über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Damit wurde die Verpflichtung zur Einrichtung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung zum 1. Januar 2020 „verschoben“. Dadurch sollte mehr Zeit eingeräumt werden, um die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen durchzuführen und die rechtlichen Voraussetzungen des § 146a AO zu erfüllen. Die ersten Kassensysteme wurden am 20. Dezember 2019 zertifiziert.
Die Belegausgabepflicht nach § 146a Absatz 2 Satz 1 AO soll laut des BMF nicht von der Nichtbeanstandungsregelung umfasst sein, so dass diese ab dem 1. Januar 2020 grundsätzlich gilt. Hinsichtlich dieser Pflicht hatte sich die Union im damaligen Gesetzgebungsverfahren dafür eingesetzt, dass nach § 146a Absatz 2 Satz 2 AO bei einem Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen ein Antrag beim zuständigen Finanzamt nach § 148 AO gestellt werden kann. Hiernach kann das zuständige Finanzamt aus Zumutbarkeitsgründen nach pflichtgemäßem Ermessen von einer Belegausgabepflicht absehen. Die Möglichkeit der Befreiung besteht unter den gleichen Voraussetzungen auch bei Dienstleistungen. Eine Befreiung kommt dann in Betracht, wenn nachweislich eine sachliche oder persönliche Härte für den einzelnen Steuerpflichtigen besteht. Diese Ausnahmeregelung wird seitens der Finanzverwaltung sehr restriktiv ausgelegt.
Inzwischen gibt es zahlreiche Startups die Kassenzettel Apps anbieten, mit denen der digitale Beleg direkt beim Kauf erstellt wird. Hier wird der digitale Kassenbon an der Schnittstelle direkt vom Kassensystem erstellt und auf das Smartphone übertragen. Voraussetzung dafür ist, dass der Käufer die App installiert hat und der Händler mit der jeweiligen Kassenbon-App kooperiert. So erhalten Sie den Beleg (und bei Bedarf auch Rechnungen) automatisiert unter Berücksichtigung der rechtlichen Pflichtangaben. Auch der Handel selbst ist in die Initiative gegangen: Lidl, Edeka, Rewe, Drogerie Müller, Saturn und viele Unternehmen mehr stellen Ihren Kunden mittlerweile Apps zur Verfügung, über die Sie automatisch eine praktische digitale Version Ihrer Quittungen erhalten.
Etwas konnte ich kürzlich auch in Ihrem Sinne persönlich zur umweltschonenden Digitalisierung beitragen: Am 20. Mai 2021 hat der Deutsche Bundestag auch mit meiner Stimme ein Update der Kassensicherungsverordnung beschlossen. Neuerung: Die lange Reihe an Nummerncodes kann in Zukunft auch als QR-Code auf die Bons gedruckt werden. Dies spart mitunter ein paar Zentimeter Papier.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Möring