Frage an Karsten Möring von Jürgen G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Warum blockiert die CDU ein Medieninformationszugangsgesetz? Was soll das "Argument" mit der Verfassungswidrigkeit? Ist die Verfassung für Abgeordnete oder Parteien gemacht?
Sehr geehrter Herr G.,
vielen Dank für Ihre Frage, die Sie zeitgleich auch den CDU/CSU-Fraktionsvorsitzenden Ralph Brinkhaus gestellt haben.
Ich schließe mich seiner Einschätzung voll und ganz an: Es besteht derzeit im Presserecht keine Regelungslücke, da die Auskunftsrechte der Presse durch den verfassungsunmittelbaren Anspruch aus Art. 5 Absatz 1 Satz 2 GG rechtlich abgesichert sind. Es besteht eine gut funktionierende pressefreundliche Auskunftspraxis. Sofern in der Vergangenheit in Einzelfällen Auskünfte nicht erteilt wurden, sind hierfür öffentliche oder private Belange, wie sie in den Landespressegesetzen zur Auskunftsverweigerung berechtigen, maßgebend gewesen. Bislang bestehen daher keine Anhaltspunkte dafür, dass die fehlende einfachgesetzliche Normierung eines bundesrechtlichen Auskunftsanspruchs zu Rechtsunklarheiten oder -unsicherheiten geführt hätte, die ein gesetzliches Handeln zwingend erfordern würde.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Möring