Frage an Karsten Möring von Hubert Z. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Möring,
die DSO "..sorgt dafür, dass alle notwendigen medizinischen und organisatorischen Schritte vollzogen werden, damit Organe entnommen,.. werden können." https://www.dso.de/.
Wie kann es bei der Bedeutungsschwere dieser Aufgabe sein, daß eine gemeinnützige Stiftung bürgerlichen Rechts (DSO) tätig ist und nicht der Staat selbst?
Die DSO hat in einem Instanzenprozess (LG, OLG, BGH) eine Tageszeitung und eine Journalistin auf Unterlassung der Veröffentlichung eines Artikels über eine Organentnahme verklagt https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BGH&Datum=12.04.2016&Aktenzeichen=VI%20ZR%20505%2F14 .
Auszug aus den beanstandeten Textpassagen:
"(...) Die Herausnahme der Organe (...) sollte beginnen. Der junge Kollege, der die hierfür nötigen Formalitäten überprüfen musste, war damals noch nicht lange Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (...). Aber das kleine Einmaleins der Hirntoddiagnostik (...) kannte er. Er wurde stutzig. Es fehlte nicht bloß irgendeine Unterschrift. Es fehlte das komplette zweite ärztliche Protokoll, jenes Dokument also, das hätte bestätigen müssen, dass bei dem Mann (...) der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nicht bloß ein einziges Mal diagnostiziert worden war. Sondern dass der Hirntod nach einem gewissen zeitlichen Abstand erneut und von einem zweiten Mediziner nachgewiesen worden war, ...Wie weit [K.s] Macht reicht, macht der weitere Verlauf des Düsseldorfer Hirntod-Dramas deutlich: Eine Mitarbeiterin aus dem nordrheinwestfälischen DSO-Team, die sich für eine Klärung des Falls starkgemacht hatte, bekam die fristlose Kündigung zugestellt - per Bote um Mitternacht..."
Der Mann wurde explantiert.
Der BGH hat die Klage abgewiesen. https://openjur.de/u/889287.html
Besteht eine zwingende Notwendigkeit, dass System "Organspende" gänzlich neu aufzusetzen und ein Moratorium bei der Organentnahme bis zu dessen Neustart zu erlassen?
Sehr geehrter Herr Z.,
bei der Transplantation von Organen ist eine Instanz notwendig, die Spender und Empfänger zusammenbringt und die Verfahren dafür bestimmt. Das muss unabhängig von den Interessen beteiligter Personen erfolgen. Deshalb sieht das Transplantationsgesetz im §11 eine Koordinierungsstelle vor:
"Die Entnahme von Organen verstorbener Spender einschließlich der Vorbereitung von Entnahme, Vermittlung und Übertragung ist gemeinschaftliche Aufgabe der Transplantationszentren und der Entnahmekrankenhäuser in regionaler Zusammenarbeit. Zur Organisation dieser Aufgabe errichten oder beauftragen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft eine geeignete Einrichtung (Koordinierungsstelle). Sie muß auf Grund einer finanziell und organisatorisch eigenständigen Trägerschaft, der Zahl und Qualifikation ihrer Mitarbeiter, ihrer betrieblichen Organisation sowie ihrer sachlichen Ausstattung die Gewähr dafür bieten, daß die Maßnahmen nach Satz 1 in Zusammenarbeit mit den Transplantationszentren und den Entnahmekrankenhäusern nach den Vorschriften dieses Gesetzes durchgeführt werden."
Die drei per Gesetz beauftragten Institutionen haben zu diesem Zweck die DSO gegründet, deren Aufgabe es unter anderem ist, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu überwachen. Der Vertrag zur Gründung der DSO ist vom Bundesgesundheitsministerium als Aufsichtsbehörde genehmigt worden. Zur Kontrolle der DSO mussten die drei Institutionen außerdem eine Kommission bilden, der auch zwei Vertreter der Bundesländer angehören. Die Kommission ist verpflichtet, Erkenntnisse über Verstöße gegen das Transplantationsgesetz an die zuständigen Behörden der Länder weiterzuleiten. Diese Regelungen sind ausreichend zur Sicherung gesetzlich geregelter Transplantationen.
Aus dem von Ihnen geschilderten Fall einer presserechtlichen Auseinandersetzung um den Bericht über einen möglichen Verstoß gegen Vorschriften des Transplantationsgesetzes geht nicht hervor, ob es in der Folge ein Aufsichtsverfahren oder eine gerichtliche Auseinandersetzung gegeben hat. Jedenfalls hätte jeder Beteiligte oder Betroffene die Möglichkeit gehabt, einen solchen Weg zu beschreiten. Insofern sehe ich keine Notwendigkeit, "das System "Organspende" gänzlich neu aufzusetzen und ein Moratorium bei der Organentnahme bis zu dessen Neustart zu erlassen", wie Sie es fordern.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Möring