Frage an Karsten Möring von Dr.Viktor M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Möhring,
der Presse muss ich entnehmen, dass alle Mitglieder der Fraktion, die sich selbst christlich nennt, gegen den Antrag für ein Verbot sachgrundloser Befristung von Arbeitsverhältnissen gestimmt haben. Wie passt das zur Selbsteinstufung der CDU: „Unsere Grundwerte sind Freiheit, Solidarität (mit wem?) und Gerechtigkeit."
Oder wird nur dagegen gestimmt, weil der Antrag von der Opposition kommt?
Gruß
Dr. Viktor M.
Sehr geehrter Herr Dr. M.,
vielen Dank für Ihre Frage. Leider weiß ich nicht, welche Abstimmung genau Sie meinen. Daher generell vorweg, dass ich auch lieber unbefristete Beschäftigungsverhältnisse sehen will und dass wir als Union sicherstellen wollen, dass mit den Befristungen kein Missbrauch getrieben wird. Das steht außer Frage. Wenn wir von allen Beschäftigungsverhältnissen ausgehen, haben wir eine Befristungsquote, die lediglich zwischen 7 und 8 Prozent liegt. Das heißt, wir reden hier nicht davon, dass die überwiegende Zahl von Arbeitsverhältnissen befristet ist; vielmehr liegt die Zahl weit unter der Hälfte. Von diesen ca. 8 Prozent betrifft über die Hälfte den öffentlichen Dienst und somit etwas unter 50 Prozent die Privatwirtschaft. Zur Kenntnis muss man auch nehmen, dass zum öffentlichen Dienst auch der Bereich der Wissenschaft gehört, in dem ebenfalls ein Großteil befristeter Arbeitsverhältnisse zu finden ist. Wir sind in der letzten Legislaturperiode mit unserem Wissenschaftszeitvertragsgesetz schon tätig geworden, um in diesem Bereich bessere Regeln einzuführen. Wir können also feststellen, dass wir, wenn wir von den Zahlen ausgehen, eigentlich eine konstante – wenn nicht sogar eher fallende – Tendenz bei den befristeten Beschäftigungsverhältnissen haben. In diesem Zusammenhang darf man auch nicht verschweigen, dass die Übernahmequote mit über 40 Prozent recht beachtlich ist. Hier bildet die Befristung die Brückenfunktion von Arbeitslosigkeit hin zum ersten Arbeitsmarkt. Darüber hinaus ist festzuhalten: Wir brauchen in unserem Wirtschaftsleben das Flexibilisierungsinstrument der Befristungen, auch wenn Sie das in Abrede stellen. Es geht dabei nicht nur um Auftragsspitzen, die wir abdecken, sondern auch um andere Themenfelder. Wenn man sich einmal anschaut, dass wir den Arbeitnehmern einerseits Flexibilisierung durch Elternzeit, durch das Recht auf Teilzeit, das wir einführen wollen, ermöglichen, stellt man fest, dass dadurch andererseits neue Notwendigkeiten entstehen, befristete Arbeitsverhältnisse zu begründen.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Möring