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Frage von Manuel N. •

Frage an Karsten Möring von Manuel N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Moring

es gibt die "Anlage 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages - Registrierung von Verbänden und deren Vertretern", wodurch Verbände in eine öffentlich einsehbare Liste eingetragen werden, um Gehör und Zugang zum Bundestag zu erhalten.

Was spricht für Sie dagegen, die GO so zu erweitern, dass auch mit Unternehmen so verfahren wird?
Warum gibt es hier eine Ungleichbehandlung?

Beste Grüße

M. N.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich verstehe Ihre Anregung zur Ergänzung der öffentlichen Verbändeliste so, dass Sie sich letztlich für ein verpflichtendes Lobbyregister aussprechen. Lassen Sie mich kurz begründen, warum ich Ihrem Ansinnen zwar von der grundsätzlichen Zielsetzung her wohlwollend, aber in der praktischen Umsetzung skeptisch gegenüber stehe.

Gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages von 1972 führt der Bundestagspräsident eine öffentliche Liste, in der Verbände, die Interessen gegenüber dem Bundestag oder der Bundesregierung vertreten, eingetragen werden können. Grundsätzlich werden nur diejenigen Verbände in die öffentliche Liste aufgenommen, die eine Aufnahme von sich aus beantragt haben. Nicht registriert werden Anstalten, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts und deren Dachorganisationen sowie Organisationen, deren Interessenvertretung bereits auf überregionaler Basis erfolgt. Gleiches gilt für angeschlossene Verbände eines bereits registrierten Dachverbandes sowie für einzelne Vereine und Einzelfirmen. Mit der Registrierung sind keine Rechte und auch keine Pflichten verbunden. Die Eintragung in die Liste begründet also keinen Anspruch auf Anhörung oder Ausstellung eines Hausausweises. Gleichwohl werden in Gesetzgebungsverfahren in der Regel nur Verbände von den Ministerien angehört, die in der Liste notiert sind.

Der Bundestag hat Ende 2015 eine Liste mit all jenen Unternehmen und Institutionen herausgegeben, die auf Verlangen der Fraktionen Hausausweise und damit jederzeit Zugang zu den Räumen des Parlaments haben. Mit Beschluss des Ältestenrates 2016 wurde das Antragsverfahren auf Erteilung von Bundestagsausweisen geändert, was ich begrüße. Nur noch die Bundestagsverwaltung, sprich der Bundestagspräsident, hat die Gewalt über Dauerausweise, die den ungehinderten Zugang möglich machen. Die Hausausweise für Firmenvertreter werden ersatzlos gestrichen.

Nach meiner Ansicht haben wir kein Transparenzdefizit im Bundestag. Alles ist verfolgbar, alles ist nachlesbar, alles ist nachvollziehbar. Selbst Transparency International hat schon im Integritätsbericht 2012 festgestellt: Die Transparenz des Bundestages kann als sehr hoch eingestuft werden. Unbestritten kann die Grenze zwischen legitimer demokratischer Interessenvertretung und illegitimer Einflussnahme überschritten werden. Missbrauch gibt es überall, wo Menschen unterwegs sind. Dafür haben wir allerdings schon Gesetze und Regelungen. Stichworte: Verhaltensregeln, Nebentätigkeiten, Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung.

Ich unterstütze alle Überlegungen, die aktuelle Verbänderegistrierung zu verbessern, sie durch weitere sinnvolle Möglichkeiten der Information anzureichern. Angesichts verfassungsrechtlicher Bedenken habe ich aber Zweifel, ob ein um Firmen erweitertes Lobbyregister ein sinnvolles Instrument zur Verbesserung darstellt. Eine Aufnahme von Firmen würde entweder ein Abgrenzungsproblem aufwerfen – wer wird aufgenommen, wer nicht – oder zu einer monströsen Aufblähung des Registers führen. Ich persönlich werbe dafür, das freie Mandat weiter zu stärken und nicht durch weitere Reglementierungen zu schwächen. Wir sollten uns in diesem Sinne selbst zutrauen, dass wir die Interessen, die an uns herangetragen werden, sorgsam, sorgfältig und sachgerecht abwägen können. Ich für meinen Teil will auch in Zukunft allein darüber entscheiden, mit wem ich als Abgeordneter rede und mit wem nicht.

Mit freundlichen Grüßen
Karsten Möring