Frage an Karsten Möring von Sabine M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Möring,
Sie sollen am 1. Juni über eine große Grundgesetzänderung abstimmen: insgesamt 13 Änderungen!
Bzgl. der Privatisierung der Autobahnen:
Die entscheidende Passage lautet immer noch: „Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen.“
Ich will diese Grundgesetzänderung nicht! Wie werden Sie abstimmen?
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Marx
Sehr geehrte Frau Marx,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Es gibt weder eine Privatisierung unserer Autobahnen, noch der neuen Gesellschaft. Der Bund bleibt – so wird es im Grundgesetz festgeschrieben - Eigentümer! Gemeinschaftsprojekte von Privatinvestoren und öffentlicher Hand bleiben auf einzelnen begrenzten Teilstrecken weiterhin möglich.
Autobahnen sind für uns als starke Wirtschaftsnation wichtige Lebensadern. Um Planung, Bau, Betrieb und Erhalt der Autobahnen künftig effizienter und schneller zu gestalten, übertragen wir diese Aufgaben von 16 Ländern auf den Bund. Dort schaffen wir eine Infrastrukturgesellschaft, die ab 2021 die genannten Aufgaben übernimmt. Wir versprechen uns davon erhebliche Effizienzsteigerungen, insbesondere für Fernstraßen in den Bundesländern, in denen die Landesverwaltungen in der Vergangenheit unterdurchschnittliche Qualität geliefert haben.
Wir sichern in diesem Zusammenhang den über 10.000 Beschäftigten einen guten Übergang zum Bund zu. Die Umsetzung dieser Reform kann nur gemeinsam mit den Personalvertretungen der Beschäftigten gelingen. Daher werden wir sie in den Prozess eng einbinden. Die Rechte der Beschäftigten sind uns sehr wichtig und werden gewahrt.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Möring