Portrait von Karsten Möring
Karsten Möring
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Karsten Möring zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Johann B. •

Frage an Karsten Möring von Johann B. bezüglich Soziale Sicherung

Hallo Herr Möring,
es geht das Gerücht, dass Kriegsflüchtlinge aus Syrien von deutschen Behörden die Ausbildung und Prüfung zur Fahrerlaubnis bezahlt bekommen.
Ist das korrekt oder in Vorbereitung ?
Wenn ja, was ist mit der 6- oder 7-stelligen Anzahl an Inländern, die mangels Finanzierbarkeit keine Fahrerlaubnis erwerben können ?
mfg Jonny

Portrait von Karsten Möring
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Blaumann,

generell sollte man auf Gerüchte, die aus politisch sehr eindeutiger Ecke gezielt befeuert werden, nicht viel geben; auch dieses ist schlicht falsch. Meines Wissens ist auf Bundesebene auch keine Initiative zur Kostenübernahme von Ausbildung und Prüfung der Fahrerlaubnis für Flüchtlinge in Vorbereitung.

Evtl. beziehen Sie sich auf die bürokratischen Schwierigkeiten und Kosten, die es beim Umschreiben einer bereits bestehenden (z.B. syrischen) Fahrerlaubnis in eine deutsche gibt. Allerdings gibt es auch hier keine Sonderregelungen für Flüchtlinge. In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung (FeV) gibt es in der Anlage 11 eine Liste, von Ländern, deren Führerscheine umgeschrieben werden können. Ein ausländischer internationaler Führerschein, z.B. also auch ein syrischer, wenn der überhaupt ausgestellt worden ist, berechtigt nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes nur sechs Monate zum nicht gewerblichen Führen von Kraftfahrzeugen, kann jedoch auch danach noch unter erleichterten Bedingungen in eine deutsche Fahrerlaubnis „umgetauscht“ werden.

Und das heißt: Die deutsche Fahrerlaubnis für die entsprechende Klasse von Kraftfahrzeugen wird erteilt, wenn die theoretische und praktische Prüfung für diese Klasse ablegt wird. Die Bewerber müssen bei der praktischen Prüfung von einem Fahrlehrer begleitet sein. Nicht erforderlich ist lediglich eine Ausbildung in einer Fahrschule wie bei einem Ersterwerb einer Fahrerlaubnis. Am Ende entscheidet die lokale Behörde, ob der Theorieunterricht vielleicht entfallen darf. Um z.B. für 3.000 Euro einen „richtigen“ LKW-Führerschein zu erwerben, ist für jedermann eine mindestens 140-stündige Schulung notwendig, die mindestens dieselbe Summe kostet, und die mit einer Prüfung ausschließlich in deutscher Sprache vor der IHK stattfindet. Das ist für viele eine große Hürde. 2015 haben nach den Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertags von den 15.481 zur Prüfung angetretenen Absolventen der Beschleunigten Grundqualifikation am Ende 13.142 die Prüfung überstanden, eine Quote von 84,89 Prozent. Die meisten Kurse wurden von der ARGE oder der Arbeitsagentur bezahlt, um in der Regel arbeitslose Menschen in den Beruf zu bringen. Sollte als eines Tages auch ein anerkannter Asylbewerber diesen steinigen Weg gegangen sein, gäbe es keinen Grund, an seiner Qualifikation zu zweifeln.

Ein Hinweis sei mir noch gestattet: Viele der Menschen, die solche Gerüchte verbreiten, haben ihren Führerschein selber auf Staatskosten gemacht – nämlich bei der Bundeswehr.

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Möring
Mitglied des Deutschen Bundestages