Frage an Karsten Möring von Stefan D. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Möring,
ihre Ablehnung des Glyphosatverbotes ist mir vollkommen unverständlich.
Woher beziehen sie ihre Fachinformationen?
Zunächst gilt gesetzlich das Vorsorgeprinzip (bis TTIP durchkommt). Daran sollten auch sie sich halten.
Die weltgrösste Krebsforschungsagentur (IARC) der WHO hat Glyphosat problematisiert, dadurch sollte das Vorsorgeprinzip unseres Landes in Kraft treten.
Das BfR ist in starker Erklärungsnot, hat es zur Beurteilung nur industrieeigene Studien und Leserbriefe derselben bewertet.......
Und dann setzen sie als Laie die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel?
Bitte erklären sie mir ihr Verhalten.
Gruss
Dr.Dietsche
Sehr geehrter Herr Dr. Dietsche,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Wirkstoff Glyphosat ist seit 40 Jahren in Deutschland zugelassen und wird in der Landwirtschaft zum Beispiel zur Bekämpfung von Unkräutern eingesetzt. In Deutschland und der EU unterliegt die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln strengsten Auflagen. Dies gilt selbstverständlich auch für Glyphosat, dass einer der am intensivsten untersuchten Wirkstoffe weltweit ist. Anlass für die aktuelle Diskussion ist die Einstufung von Glyphosat als wahrscheinlich krebserzeugend durch die „Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC)“, einer Unterorganisation der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Bewertung ist wissenschaftlich umstritten – auch innerhalb der WHO. Klar ist, die IARC verfolgt einen gefahrenbezogenen Ansatz, d.h. Stoffe werden nach ihrem theoretischen Gefährdungspotenzial eingestuft. Über das reale Risiko, das mit der Anwendung eines Stoffes verbunden ist, und ab welcher Intensität der Exposition eine gesundheitliche Gefährdung besteht, wird keine Aussage getroffen. Beispielsweise sind in der gleichen Kategorie wie Glyphosat auch die Arbeit als Friseur, Schichtarbeit und Mate-Tee eingestuft. Alkohol und Sonnenlicht finden sich sogar in der höchsten Risikokategorie „krebserregend für den Menschen“.
Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) kommt bei der turnusmäßigen Neubewertung von Glyphosat zu dem Schluss, dass bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Dabei wurden neben der Einschätzung des IARC rund 1000 Studien und Veröffentlichungen in die Bewertung einbezogen. Für mich gibt es keinen Grund an der Expertise des BfR zu zweifeln. Denn mit seiner Einschätzung befindet sich das BfR im Einklang mit anderen nationalen und internationalen Bewertungsbehörden. So teilen die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA), das Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) der WHO, die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) aber auch alle Zulassungsbehörden in den Mitgliedstaaten der EU sowie von bspw. Australien, USA und Brasilien die Bewertung des BfR.
Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln tritt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für ein fakten- und wissenschaftsbasiertes Verfahren ein. Für ein Verbot von Glyphosat gibt es auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse keinen sachlichen Grund. Selbstverständlich sind Pflanzenschutzmittel so sparsam wie möglich anzuwenden und so auszubringen, dass sie für Mensch und Natur möglichst unbedenklich sind. Ich begrüße es, dass eine Expertin des Sachverständigenrates für Umweltfragen sich kürzlich im Rahmen eines öffentlichen Fachgesprächs des Umweltausschusses zum Umweltgutachten 2016 auch zum Thema Glyphosat positioniert hat. Mit der Einschätzung, dass nicht der Wirkstoff Glyphosat problematisch sei, sondern dessen konkrete Anwendung, sieht sich die Unionsfraktion bestätigt, dass es für einen Stopp des Zulassungsverfahrens keine überzeugenden wissenschaftlichen Argumente gibt. Ich halte es für geboten, dass die Bundesregierung zu einer einheitlichen Position kommt, die auf der Grundlage von wissenschaftlichen Bewertungen getroffen wird.
Wegen der Nachwehen des Brexit-Votums vertagte die EU-Kommission die Entscheidung, zu einer Entscheidung über eine Verlängerung der Glyphosat-Zulassung kam es deshalb nicht. Die geltende Zulassung für die Substanz in Europa läuft am 30. Juni aus. Die EU-Kommission könnte die Genehmigung auch im so genannten schriftlichen Verfahren erteilen, also ohne dass die EU-Kommissare zusammensitzen. Zu erwarten ist, dass die EU-Behörde das Mittel für bis zu weitere 18 Monate in Europa zulassen wird. In dieser Zeit soll die europäische Chemikalienagentur Echa ihre Bewertung vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Möring