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Karsten Klein
FDP
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Frage von Inge R. •

Wie werden Sie sicherstellen, dass der Kindergeldanspruch für Eltern volljähriger behinderter Kinder gewährleistet bleibt?

Aktuell erhalten auch volljährige behinderte Kinder Kindergeld, das dem Einkommen der Eltern zugeordnet und an die Eltern ausgezahlt wird.
Falls – wie geplant – auch volljährige Kinder mit Behinderung eine Direktzahlung erhalten, würde diese auf Grundsicherungsleistungen angerechnet, die ein behindertes, erwachsenes, dauerhaft voll erwerbsgemindertes und bedürftiges Kind erhält.
Während volljährige Kinder ohne Behinderung meist für sich selbst sorgen können, haben Eltern von behinderten Kindern auch nach dem Auszug aus dem Elternhaus einen hohen Aufwand an Unterstützung und zudem hohe finanzielle Aufwendungen für ihre Kinder – z.B. für nicht erstattungsfähige Medikamente, Zahnersatz, Brillen und bestimmte Therapien.
Bei einer Direktzahlung würden das Kindergeld sowie die Übertragbarkeit des Behinderten-Pauschbetrages und die Geltendmachung weiterer außergewöhnlicher Belastungen wegfallen und Eltern von volljährigen behinderten Kindern wären künftig wesentlich schlechter gestellt.

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Antwort von
FDP

Wir gehen davon aus, dass der Gesetzentwurf zur Kindergrundsicherung demnächst im Kabinett beschlossen wird. Uns als Freie Demokraten geht es bei dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Gesetzesvorhaben vor allem darum, die vielen verschiedenen Sozialleistungen für Familien zu vereinfachen und zu bündeln. Viele Familien kennen den vollen Umfang ihrer Leistungsansprüche bisher nicht. Dies führt dazu, dass die Unterstützungsleistungen, obwohl sie in den Familien dringend benötigt werden, nicht abgerufen werden. Dazu kommt die komplizierte Beantragung vieler Sozialleistungen, durch die den Kindern bisher wichtige Chancen verwehrt bleiben. Unser Ziel bei der Kindergrundsicherung ist daher die Bürokratie in diesem Bereich abzubauen, eine vereinfachte digitale Beantragung zu ermöglichen und so endlich die Unterstützungsleistungen auch tatsächlich bei den Familien ankommen zu lassen.

Dabei darf es gleichzeitig zu keiner Verschlechterung gegenüber dem Status Quo für die Betroffenen kommen. Daher werden wir als FDP-Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf des Familienministeriums im parlamentarischen Verfahren sorgfältig prüfen, vor allem auch im Hinblick auf die Belange der behinderten Kinder im Erwachsenenalter und deren Familien. Dort werden wir keiner zusätzlichen Belastung zustimmen. Dies haben wir auch gegenüber unseren Koalitionspartnern, aber auch der Familienministerin bereits klar ausgedrückt. Daher hoffe ich, dass entsprechende Anpassungen dann bereits im Kabinettsbeschluss umgesetzt wurden.

 

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