Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der Berichterstattung (Der Spiegel und Wirtschaftswoche 2023) über die Verfehlungen der Auslandshandelskammern? Werden die Millionenförderungen gekürzt?
Sehr geehrter Herr Klein,
als Mitglied des Haushaltsausschusses kommt die Frage auf, welche Konsequenzen Sie aus den Verfehlungen der AHKn/Delegationen und Repräsentanzen ziehen. Sind Sie nicht der Ansicht, dass endlich die Gelder gekürzt, eine echte Performancemessung und richtige Finanzprüfungen durch echte, neutrale Wirtschaftsprüfer eingeführt werden sollten? Auch wäre es längst an der Zeit einem im Lobbyregister eingetragenen Lobbyverein die Dienstpässe zu entziehen.
Bitte lesen Sie dazu die Anfragen der Linken und die Antworten der Bundesregierung:
https://dip.bundestag.de/vorgang/staatliche-zuwendungen-f%C3%BCr-auslandshandelskammern/296661
Spiegel: Wirtschaftsministerium sieht Hinweise auf Krumme Geschäfte
Der DIHK und die einzelnen Industrie- und Handelskammern (IHK) in Deutschland sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und übernehmen im Zuge der Selbstverwaltung der Wirtschaft unter anderem auch öffentliche Aufgaben. Dadurch gilt für diese die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung. Die Auslandshandelskammern als Vertretung dieser Institution im Ausland bilden für den Wirtschaftsstandort Deutschland, welcher auf gute Außenhandelsmöglichkeiten angewiesen ist, eine wichtige Stütze.
Es ist nicht sinnvoll, eine allgemeine Verurteilung der mehr als 150 Auslandshandelskammern (AHK), Delegationen und Repräsentanzen vorzunehmen. Der Großteil dieser Einrichtungen hat sich bisher immer Rechtskonform verhalten. Die von Ihnen vorangestellte Antwort auf eine Kleine Anfrage nennt fünf Fälle in den vergangen 10 Jahren. Eine allgemeine Bestrafung ist deshalb nicht notwendig. Jedoch müssen Kontrollen immer auf dem neusten Stand der Finanzprüfung sein. Die DIHK ist deshalb angehalten, dies dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zu gewährleisten, welches die Rechtsaufsicht über den DIHK innehat. Wenn es bei einzelnen AHKn zu wiederholten Verstößen kommen sollte - vor allem durch einzelne Personen - muss hier auch über weitreichendere Konsequenzen nachgedacht werden. Diese dürfen aber nicht zu Lasten der Unternehmen gehen, welche die Dienste der jeweiligen AHK in Anspruch nehmen und so ggf. Ihre wirtschaftliche Tätigkeit vor Ort eingeschränkt wird.