Frage an Karsten Klein von Hanne A. bezüglich Verteidigung
Im Koalittionsvertrag steht, dass über eine mögliche Bewaffnung von Drohnen erst nach "ausführlicher völkerrechtlicher, verfassungsrechtlicher und ethischer Würdigung" entschieden wird. Diese Debatte soll nun durch Veranstaltungen im Verteidigungsministerium ersetzt werden (s. Brief des Verteidigungsministeriums vom 06.04.20 an ein SPD-Mitglied im Verteidigungsausschusses). Eine so schwerwiegende Entscheidung bekommt auf diese Art keine angemessene Öffentlichkeit.
Bewaffnete Drohnen versetzen die Bevölkerung am Einsatzort in Angst und Schrecken. Dass über die Monitore zwischen Zivilisten und Militärs, zwischen Kindern und Erwachsenen, genau unterschieden werden kann, ist nicht wahr.
Werden Sie sich dafür einsetzen, alle Pläne, Drohnen für die Bundeswehr zu bewaffnen, bis nach der Beendigung der Coronavirus-Krise zu stornieren, um die „gesellschaftliche Debatte" zu ermöglichen? Wenn ja, auf welche Weise?
Sehr geehrte Frau A.,
aus Sicht der FDP-Bundestagsfraktion wird die Entscheidung über eine Beschaffung von bewaffnungsfertigen UAVs (unmanned aerial vehicle) durch die Regierungsfraktionen seit Jahren verzögert. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bereits am 30. Juni 2014 eine öffentliche Anhörung im Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages zum Thema „Völker-, verfassungsrechtliche sowie sicherheitspolitische und ethische Fragen im Zusammenhang mit unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben“ stattfand und das Thema auch am 2. Juli 2014 in einer Aktuelle Stunde im Bundestag behandelt wurde. Es ergibt keinen Sinn immer wieder neue Debatten einzufordern, irgendwann muss die Bundesregierung auch eine Entscheidung treffen.
Wir haben als Fraktion daher im Dezember 2019 die Bundesregierung mit dem Antrag: „Schutz der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr durch die Beschaffung von bewaffneten Drohnen stärken“ (Bundestags-Drucksache 19/15675) dazu aufgefordert eine Beschaffung oder Leasing von bewaffnungsfertigen UAVs für die Bundeswehr im Rahmen vorhandener Haushaltsmittel einzuleiten.
Aus unserer Sicht ist die Bewaffnung von UAVs der Bundeswehr, insbesondere für derzeitige Stabilisierungseinsätze der Bundeswehr in Afghanistan und Mali, in denen die Bundeswehr im Rahmen der NATO oder der Vereinten Nationen den Frieden sichert, zwingend erforderlich. Wie die Gemeinschaft Katholischer Soldaten feststellt, erlaubt der Einsatz von bewaffneten UAVs nicht nur „ein präzises Vorgehen durch deutsche Soldatinnen und Soldaten“ und trägt damit zur „Verringerung ungewollter Nebenwirkungen und damit den Schutz der Zivilbevölkerung, aber auch für die Vermeidung eigener Verluste“ bei (www.gemeinschaft-katholischer-soldaten.de/attachments/article/68/Erkl%C3%A4rung_zur_Bewaffnung_von_Drohnen_der_Bundeswehr.pdf).
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Karsten Klein