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Karsten Klein
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Frage von Meryem Ü. •

Frage an Karsten Klein von Meryem Ü. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Klein

im Bundeshaushalt sind im Einzelplan 02 (Drucksache 19/11800) für die Fraktionen im Haushaltstitel 684 01 -011 Ausgaben für die Bundestagsfraktionen i.H.v. 117,637 Mio. EUR vorgesehen, was die SOLL-Zahlen für 2019 und 2020 beinhaltet. Für das Jahr 2018 sind IST-Zahlen i.H.v. 115,237 Mio. EUR hinterlegt.

Wie Sie sicherlich wissen, sind diese Ausgaben immer mit einer besonderen Sensibilität berührt. Wieso werden diese Ausgaben nicht entsprechend den Maßgaben aus § 50 Abs. 2 AbgG aufgeschlüsselt, um hier eine Transparenz zu dokumentieren, die in diesem Feld notwendig ist?

Darüber sind im Haushaltstitel 411 17 -011 unter "Sonstige Informationsreisen" Ausgaben i.H.v. 1,4 Mio. EUR verzeichnet. Dieser Anschlag wird auf die Fraktionen verteilt. Würde es 1. nicht dem Transparenzgedanken entsprechen, klarzustellen dass diese Ausgaben den Fraktionen zur eigenen Bewirtschaftung zugewiesen sind und nicht der Deutsche Bundestag die Verfügungshoheit besitzt und 2. würde es nicht sinnvoll erscheinen, diese dem bereits zuvor genannten Haushaltstitel 684 01 -011 einzugliedern?
Was ist der Grund für diese getrennte Behandlung?

Eine weitere Frage berührt den Haushaltstitel 687 01 -011. Dort sind u.a. Ausgaben für die Interparlamentarische Union i.H.v. 6,4 Prozent des Haushaltes der IPU veranschlagt. Ebenso sehr erhebliche Ausgaben für die Parlamentarischen Versammlungen der Nato, der OSZE, der Ostseeparlamentarierkonferenz und der Mittelmeerunion. In der IPU sind nahezu 200 Staaten organisiert. Woher kommt der hohe Anteil des Deutschen Bundestages als 1 Mitglied von 200 Mitgliedern und wie hoch ist der deutsche Anteil in den anderen Institutionen?

Freundlichen Gruss
M. 

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Ürüncü,

ich danke Ihnen für Ihre Fragen.

In der Tat ist der Titel 411 17 - 011 den Fraktionen zu gewiesen. Die explizite Ausweisung erfolgte auf Bitte des Bundesfinanzministeriums, um die Funktion dieser Mittel darzustellen. Die FDP-Bundestagsfraktion wird in einem der nächsten Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium nachhaken, warum das Bundesfinanzministerium der Meinung ist, dass dies für eine transparente Darstellung so ausreichend sein soll.
Unabhängig davon hat die FDP-Bundestagsfraktion gegen die Erhöhung der Parteienfinanzierung vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt.

Für den Titel 687 01 - 011 hat uns die Bundestagsverwaltung zugesichert, das dort im nächsten Haushaltsentwurf die entsprechenden Anteile an den anderen Institutionen veröffentlicht werden. Die Beiträge der IPU ergeben sich auf Basis der jährlichen Kalkulation des Governing Councils. Hier gibt es keine fixen vertraglichen Anteile.

Grundsätzlich ist der FDP-Bundestagsfraktion die Intransparenz vieler Titel ein Dorn im Auge. Im Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern der Bundestagsverwaltung haben wir das auch angesprochen (z.B. die vielen unterschiedlichen IT-Titel an diversen Stellen) und darum gebeten, die Erläuterungen verständlicher zu machen. Hier wurde ebenfalls darauf verwiesen, dass das Bundesfinanzministerium aufgrund der Übersichtlichkeit knappe Erläuterungen bevorzugt. Diese unbefriedigende Lage werden wir ebenfalls in den weiteren Gesprächen mit dem Bundesfinanzministerium erörtern und auf Besserung drängen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit der Beantwortung der Fragen weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Klein

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