Frage an Karl Straub von Stefan B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Straub
ich wende mich an Sie, da Sie für die CSU Mitglied im Verfassungausschuss des Bayerischen Landtags sind und beziehe mich auf den Gesetzesvorschlag der CSU über "Volksbefragungen von Vorhaben des Staates mit landesweiter Bedeutung"(Landtags-Drucksache 17/1745). Am 16. Oktober findet dazu ja eine öffentliche Anhörung im Landtag statt.
Die Volksbefragung würde durch Beschluss der Bayerischen Staatsregierung und der Landtagsmehrheit initiiert werden. Ihr Ergebnis wäre unverbindlich. Dabei berufen Sie sich auf die gelebte Tradition direkter Demokratie in Bayern.
Die direkte Demokratie hat ja nun den Sinn, dass Bürgerinnen und Bürger Themen in die öffentliche politische Arena einbringen und zur Entscheidung führen können, die in der parlamentarischen Diskussion zu kurz kommen. Deswegen sind die bereits existierenden direktdemokratische Instrumente in Bayern so gestaltet, dass der jeweilige Prozess mit einer Mindestzahl von Bürgerunterschriften gestartet werden kann.
Im genannten Vorschlag wird dieser Sinn aber vollkommen verdreht. Die Landtagsmehrheit, die ohnehin die Legitimation zur Entscheidung hat, könnte dann eine Volksbefragung nach eigenem Interesse gestalten und initiieren. Und dann soll das Ergebnis auch noch unverbindlich sein. Deswegen liegt das eben gerade nicht der in der gelebten Tradition direkter Demokratie in Bayern.
Der demokratische Entscheidungsprozess würde dadurch weiter an öffenlichem Ansehen verlieren, da der Einsatz des Instrumentes dann eher taktisch motiviert erfolgen würde. Welche Landtagsmehrheit würde denn eine Volksbefragung starten, wenn es wahrscheinlich ist, dass nicht in ihrem Sinne entschieden wird? Und wenn es wahrscheinlich ist, dass im Sinne der Landtagsmehrheit entschieden wird - warum ist dann eine Volksbefragung nötig?
Ich frage Sie in diesem Zusammenhang, welche Absichten Sie mit Ihrem Vorschlag verfolgen. Was versprechen Sie sich davon?
Sehr geehrter Herr Bauer,
die Möglichkeit, künftig bei ausgesuchten Vorhaben von großer Bedeutung Befragungen durchzuführen und so vor der Entscheidung ein Meinungsbild der Bürgerinnen und Bürger zu erhalten, erscheint der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag wünschenswert.
Um ein rechtsverbindliches Ergebnis zu erreichen, besteht die Möglichkeit des Volksbegehrens/Volksentscheides. Die Initiative kann hier durch Bürgerinnen und Bürger gestartet werden. Insofern stellt die von der Staatsregierung beabsichtigte Einführung der Möglichkeit der "Volksbefragung" lediglich ein zusätzliches Instrument der Meinungsbildung im politischen Raum dar.
Freundliche Grüße
Karl Straub, MdL