Frage an Karl Schultheis von Viktor G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schultheis,
danke für Ihre Antwort. Meine Punkte zielen nicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 Abs. 1, sondern auf:
- Ungehinderte Information nach Art. 5 Abs. 1,
- Eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2),
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit und negative Informationsfreiheit nach Art. 2 Grundgesetz,
- Würde des Menschen aus Artikel 1 Grundgesetz,
- Multifunktions-TV/-Geräte = Nutzer des ö.-r. Rundfunks?
- Sach- und Systemgerechtigkeit.
Vertiefende Argumente, auch zu der Gesundheitsschädigung durch TV, finden Sie hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.0.html
Was halten Sie von den Verletzungen dieser Grundrechte und dem Zwang zur Finanzierung einer Gesundheitsschädigung durch TV?
MfG
Grund