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Frage von Viktor G. •

Frage an Karl Schultheis von Viktor G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Schultheis,

danke für Ihre Antwort. Meine Punkte zielen nicht auf den Gleichbehandlungsgrundsatz in Art. 3 Abs. 1, sondern auf:

- Ungehinderte Information nach Art. 5 Abs. 1,
- Eigene Wahl nach Völkerrecht, dem internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte - Artikel 19 (2),
- Schutz des Eigentums aus Art. 14 Grundgesetz,
- Handlungsfreiheit und negative Informationsfreiheit nach Art. 2 Grundgesetz,
- Würde des Menschen aus Artikel 1 Grundgesetz,
- Multifunktions-TV/-Geräte = Nutzer des ö.-r. Rundfunks?
- Sach- und Systemgerechtigkeit.

Vertiefende Argumente, auch zu der Gesundheitsschädigung durch TV, finden Sie hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10015.0.html

Was halten Sie von den Verletzungen dieser Grundrechte und dem Zwang zur Finanzierung einer Gesundheitsschädigung durch TV?

MfG
Grund

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Antwort ausstehend von Karl Schultheis
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