Frage an Karl Schiewerling von Helmut K. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Warum gibt es im Baurecht, hier insbesondere im Außenbereich, derart unsinnige Verordnungen? Warum ist es nicht möglich den Beamtenapparat und die Bürokratie im Bauamt Coesfeld mal auf "Vordermann" zu bringen. Andere Kreise machen es doch vor: pragmatische, bürgernahe Entscheidungen und kein stures Festhalten an irrsinnigen Verordnungen und Gesetzen. Was tun Sie um hier den versprochenen Bürokratieabbau zu forcieren?
Helmut Kinze
Sehr geehrter Herr Kinzel,
vielen Dank für Ihre Anfrage über "abgeordnetenwatch.de".
Prinzipiell ist die Zielrichtung des Bundesbaugesetzes richtig. Gerade im Außenbereich soll damit unter anderem eine Zersiedelung unserer knappen Landschaft sowie ein Wildwuchs von Bebauung vermieden werden. Dabei ist das BBauG nicht starr, sondern lässt im Außenbereich etliche Ausnahmen und Nutzungen zu. Auch in unserem Münsterland gibt es Möglichkeiten zum (Um-) Bauen und Leben auf dem Land.
Bei strittigen Fällen muss natürlich der jeweilige Einzelfall betrachtet werden. Ich möchte Sie daher bitten, mich über mein Wahlkreisbüro in Dülmen oder mein Berliner Büro direkt zu kontaktieren, falls Sie einen konkreten und vielleicht problematischen Fall erörtern möchten.
Meine Kontaktdaten finden Sie unter www.schiewerling.de oder unter www.bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Karl Schiewerling