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Karl Rombach
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Frage von Nadine E. •

Frage an Karl Rombach von Nadine E. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Rombach,

am 29. Juni hat der Bundestag die Änderung des MRRG (Melderechtsrahmengesetz) verabschiedet. In der geänderten verabschiedeten Fassung heißt es in §44, Abs.4, jetzt: "Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, [...] wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat. Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden."

Ich fordere Sie auf alles in Ihrer Macht stehende zu unternehmen, damit der Bunderat das Inkrafttreten dieses Gesetzes aufhebt!

Ich bitte Sie mir Rückmeldung zu geben, was Sie unternommen haben, bzw. wie Sie und Ihre Partei zum Sachverhalt stehen.

Besten Dank vorab!

Freundliche Grüße

Nadine Emminger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Emminger,

viele Dank für Ihre Anfrage.

Da es sich hier um eine Bundesangelegenheit handelt, werde ich Ihre Anfrage an Herrn Bundestagsabgeordneten Siegfried Kauder mit der Bitte um Beantwortung weiterleiten.

Darüberhinaus leite ich Ihre Anfrage an Herrn Ministerpräsident Kretschmann weiter mit der Bitte, die vorgetragenen Bedenken im Bundesrat zu überprüfen.

Für die Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Karl Rombach
Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg
Abgeordneter des Wahlkreises Villingen-Schwenningen