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Karl Rombach
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Frage von Dorothee A. •

Frage an Karl Rombach von Dorothee A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Rombach,

wie stehen sie zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JmStv)?

mit freundlichen Grüßen
Albrecht

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Albrecht,

der derzeit geltende Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aus dem Jahr 2002 dient dem einheitlichen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die entwicklungsgefährdend sind oder die Menschenwürde bzw. sonstige strafgesetzlich geschützten Rechtsgüter verletzen. Insofern befürworte ich die Regelungen des geltenden Staatsvertrages ausdrücklich. Die Sicherstellung eines wirksamen Jugendschutzes ist eine der wesentlichen Herausforderungen, denen sich unser Gemeinwesen durch das Internet ausgesetzt sieht. Bei der Wahl der Mittel ist allerdings auch darauf zu achten, dass die Freiheitsrechte Dritter nicht unangemessen eingeschränkt werden. Angesichts gesellschaftlicher und technischer Entwicklungen ist das jugendschutzrechtliche Instrumentarium laufend auf seine Aktualität und Wirksamkeit zu überprüfen.

Die in diesem Zusammenhang erwartete Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages durch den 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist gegenstandslos, seit der nordrhein-westfälische Landtag am 16. Dezember 2010 den Rundfunkänderungsstaatsvertrag einstimmig abgelehnt hat. Die der Novellierung zu Grunde liegenden Evaluierungsergebnisse des Hans-Bredow-Instituts für Medienforschung an der Universität Hamburg und der Novellierungsauftrag der Ministerpräsidentenkonferenz, der nach dem Amoklauf von Winnenden erteilt wurde, werden jedoch bei einer Neuregelung weiterhin zu berücksichtigen sein.

Im Ergebnis befürworte ich eine Stärkung des Jugendschutzes im Internet im Rahmen der Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages.

Mit freundlichen Grüßen

Karl Rombach MdL