Frage an Karl Holmeier von Manuel N. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Holmeier
an Sie wende ich mich in Ihrer Funktion als Mitglied im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Können Sie mir erklären, wieso einige Hersteller von Kraftfahrzeugen nicht dafür zur Rechenschaft gezogen werden, dass sie mit ihren Fahrzeugen geltendes Recht nicht einhalten?
Die EU Verordnung EG 715/2007 schreibt in Artikel 4, Abs. 2: "Die von dem Hersteller ergriffenen technischen Maßnahmen müssen außerdem sicherstellen, dass die Auspuff- und Verdunstungsemissionen während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen entsprechend dieser Verordnung wirkungsvoll begrenzt werden.".
Durch Medienberichte werden wir fast täglich daran erinnert, dass einige Fahrzeugtypen dies anscheinend nicht erfüllen. Meinem Verständnis nach handelt es sich um einen Rechtsbruch.
Können Sie mir erklären, wie sich das für Sie darstellt?
Beste Grüße
Manuel Neumann