Frage an Karl Holmeier von Markus H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Holmeier,
Anfang Februar hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf (Drucksache 744/12 (Beschluss)) verabschiedet der vorsieht, dass künftig im Rahmen der für jeden Waffenbesitzer verpflichtenden Regelüberprüfung auf Zuverlässigkeit auch eine entsprechende Abfrage bei den Verfassungschutzbehörden eingeführt werden soll.
Meines Erachtens werden hier wieder einmal unbescholtene und als zuverlässig eingeschätzte Bürger einer zusätzlichen Überwachung unterzogen.
Können Sie mir mitteilen, wie viele legale Schusswaffen die mit Jagdschein oder WBK erworben wurden bei der NSU- Schlappe Verwendung fanden?
Des Weiteren bitte ich Sie um Ihre Stellung zu dem Gesetzesvorhaben und wie sie es bei der Abstimmung behandeln werden.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.
Zunächst bitte ich Sie, für weitere Anfragen eine der zahlreichen Angebote zu wählen, die Ihnen einen direkten Kontakt mir ermöglichen (E-Mail: karl.holmeier@bundestag.de ; Homepage: http://www.holmeier.de ; Facebook: http://www.facebook.com/karl.holmeier ; Homepage des Deutschen Bundestages: http://www.bundestag.de ; Homepage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion: http://www.cducsu.de ; Homepage der CSU-Landesgruppe: http://www.csu-landesgruppe.de ; Wahlkreisbüros in Schwandorf (09431– 96 04 29) und in Cham (09971– 99 63 700)).
Hintergrund dieser Bitte ist, dass ich Ihre Anfrage ausschließlich über die Redaktion von Abgeordnetenwatch beantworten kann. Auf diese Weise können Dritte mit der von mir verfassten Antwort Geld verdienen, ohne dass ich eine Kontrolle darüber habe, wann und in welcher Weise Sie die Antwort erreicht. Da ich mich nur ungern derart instrumentalisieren lasse, ziehe ich den direkten Kontakt vor.
Nun zu Ihrer Frage:
Der Gesetzentwurf des Bundesrates geht auf eine Initiative des Rot-Grün geführten Bundeslandes Niedersachen zurück. In den Deutschen Bundestag wurde der Entwurf bisher noch nicht eingebracht. Die Bundesregierung hat jedoch bereits eine erste Stellungnahme hierzu abgegeben und angeregt, das Anliegen zunächst im Rahmen der Innenministerkonferenz der Länder zu überprüfen. Dabei soll festgestellt werden, ob hier überhaupt ein Handlungsbedarf besteht.
Sie sind sicher nicht der einzige, der diesen Handlungsbedarf bezweifelt. Gleichwohl kann aber offenbar auch nicht immer davon ausgegangen werden, dass sich Terroristen ihre Waffen ausschließlich auf dem Schwarzmarkt beschaffen. Dies zeigt der aktuelle Fall eines der vier inhaftierten Salafisten, die im Verdacht stehen, ein Attentat auf den Parteichef von Pro NRW geplant zu haben. Dieser hatte nämlich bei einem Schießsportverein auf die rasche Lieferung einer offiziell bestellten Pistole gedrängt und war ein angehender angehende Polizeianwärter.
Vor Abschluss der Überprüfung der Innenministerkonferenz wird sich jedoch der Bundestag nicht mit der Angelegenheit befassen.
Mit freundlichen Grüßen
Karl Holmeier