Frage an Karl-Heinz Warnholz von Hendrik F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Warnholz,
auf der Homepage der Freien und Hansestadt Hamburg wird Herr Innensenator Nagel unter dem Thema "Rathaus: 70 Feuerwehrleute vereidigt" zitiert:
"...Zur neuen Dienstzeitregelung bei der Hamburger Feuerwehr wies der Senator noch einmal darauf hin, dass Feuerwehrleitung und Personalrat 24-Stunden-Schichten aufgrund der Europäischen Rechtsvorschriften nicht vereinbaren könnten. Nagel wörtlich: "Ich bin sehr froh, dass es hier eine Einigung gegeben hat, die von der großen Mehrheit der Feuerwehrbeamten getragen wird." "
Sind Sie, bzw. Ihre Fraktion ebenfalls der Meinung, dass der Dienstplan, der ab dem 01.01.2008 eingeführt werden soll, von einer großen Mehrheit der Feuerwehrbeamten im Einsatzdienst getragen wird?
Wie erklären Sie sich den Umstand, dass z.B. in meiner Wachabteilung (und dieses ist absolut kein Einzelfall) ca. 70% der Kollegen bereits für den Antrag auf "Auflösung des Personalrates" unterschrieben haben.
Andere Wachabteilungen kündigen bereits an, den von FL und PR geschlossenen "Kompromiss" zu boykottieren.
Ich habe von einer großen Volkspartei, wie der CDU, erwartet, dass man versucht, Lösungen zu finden, und nicht stur auf einer absolut fragwürdigen Meinung zu beharren.
Wenn Sie tatsächlich der Meinung sind, dass Doppelschichten nach EU-Recht nicht zulässig sind, warum lassen Sie nicht einen Dienstplan durch die EU prüfen, der den Wünschen und Anregungen der Feuerwehrbeamten entspricht. Und warum sind dann 12, nicht aber 20 oder 30 Doppelschichten zulässig? Andere Bundesländer schaffen dieses doch auch, obwohl sie auch zur EU gehören.
Mit freundlichen Grüßen
Hendrik Frese, Hamburg
Sehr geehrter Herr Frese,
der EUGH hat aufgrund einer Klage von Ärzten und Krankenschwestern aus Deutschland - mit Unterstützung der Gewerkschaft Verdi - darüber zu entscheiden gehabt, ob 24 Stunden Schichten mit übergeordnetem Recht vereinbar ist. Der EUGH ist zu der Rechtsauffassung gelangt, dass 24 Stunden Schichten nicht mit den Vorgaben Europäischen Rechts in Einklang zu bringen ist. Das habe ich bereits im Juli diesen Jahres einem anderen Fragesteller mitgeteilt.
Selbstverständlich freue ich mich darüber, dass zwischen allen Beteiligten, Innenbehörde und Personalvertretung, ein Kompromiss gefunden werden konnte. Dieser, vom Personalrat, akzeptierte Ansatz wird auch von mir nicht in Frage nicht gestellt.
Über das von Ihnen erwähnte Vorlagerecht gegenüber dem EUGH als Gericht oder auch der EU selbst - als Verwaltung - verfügen weder der Senat - als Verwaltung - noch die Bürgerschaft - als Parlament.
Allein ein durch ein Gerichtsurteil eines der Vertragsstaaten der EU betroffenem Bürger kommt gegenüber dem EUGH ein solches Vorlagerecht zu, in dem die Vereinbarkeit mit EU-Recht geprüft wird.
Daneben haben auch die Bundesregierung und der Bundestag - der die Bundesregierung zum Handeln auffordern kann -, können über eine politische Initiative neues EU-Recht mit den von Ihnen gewünschten Inhalten schaffen, wenn die anderen Nationalstaaten mitziehen.
Sie sehen also, dass ein von Bürgern - den Ärzten und Krankenschwestern - erstrittenes Urteil des UGH mit seinen gesamten Konsequenzen nur ausgesprochen schwierig verändert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz