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Karl-Heinz Warnholz
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Frage von G. M. •

Frage an Karl-Heinz Warnholz von G. M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Karl-Heinz Warnholz

Neulich lief auf NDR3 eine Dokumetation über die Abschiebeverfahren an ausländischen Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft. Ich erinnere heute noch mit welcher Gleichgültigkeit die Beamten Ihres Zuständigkeitsbereichs diese Menschen bis zur Unkenntlichkeit dräuten, um dann vor laufender Kamera dem Unrecht der Pflichterfüllung zu dienen.
Derart Öl in familiäre Feuer zu giessen, wird zu Pariser Verhältnissen führen, und diese Art von polizeilicher Gewalt wird weiterhin das Elternhaus als Munitionsgeber ablösen und den Menschen Kriminalisierung statt Wahlfreiheit zum offiziellen Systembild erklären.

Leben wir wirklich in einer Demokratie, in der es erlaubt sei zu sagen, dies ist keine Demokratie?

Mit freundlichen Grüssen

Gordon Müllenbach

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müllenbach,

zunächst einmal darf ich mich auch bei Ihnen für Ihre Frage an mich bedanken. Ihre Fragestellung suggeriert, dass die in Deutschland angewandte Abschiebepraxis mit den grundlegenden Ideen der abendländischen Kulturen nur wenig vereinbar sei.

Diesem möchte ich entgegenhalten, dass die hier vorliegend tätig gewordene Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg an das vom - durch das deutsche Volk gewählten - Bundestag vorgegebene Recht gebunden ist. Die Rechtsausübung wird sodann auch noch durch die Rechtssprechung - hier die Verwaltungsgerichte - kontrolliert. Diese Mechanismen von Gewaltenteilung und Gewaltenverschränkung sind meines Erachtens die elementaren Bestandteile eines funktionierenden Rechtsstaates und gerade Ausdruck eines offenen und transparenten und auch modernen Staatssystems.

Sicherlich ist nicht eine jede durch das Gesetz getragene Entscheidung für alle Bürgerinnen und Bürger einvernehmlich verständlich. In einem Rechtsstaat muss

jedoch das Postulat des Gesetzes gelten. Das Gesetz stellt eine umfassende Abwägung aller erdenklichen auch gegenläufigen Sachverhalte dar. Und wenn die

Innenbehörde ein solches Gesetz anwendet, die Rechtssprechung diese Anwendung nicht aufhebt, dann ist die Entscheidung der Innenbehörde unter allen Aspekten nicht zu beanstanden.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Warnholz