Frage an Karl-Heinz Warnholz von Ingo B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Warnholz,
Sie schreiben: "Im Unterschied, wie etwa im Geschäftsleben, zählt das Postulat der Unschuldvermutung aus nachvollziehbaren Gründen in der Politik nicht." (Antwort von Karl-Heinz Warnholz, 26.03.2005 an Herrn Watrin).
Darf ich bitte wissen, wie Sie zu dieser Auffassung gelangen? Meine Quellen (z.B: Bundesverfassungsgericht "1. a) Die Unschuldsvermutung ist eine besondere Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips und hat damit Verfassungsrang. Sie ist auch kraft Art. 6 Abs. 2 EMRK Bestandteil des positiven Rechts der Bundesrepublik Deutschland im Range eines Bundesgesetzes (vgl. BVerfGE 19, 342 [347]; 22, 254 [265]; 25, 327 [331]; 35, 311 [320])." sagen da etwas anderes. Auf Ihre Erkenntnisquellen sehr neugierig ist
mfG
Ingo Berchter
Sehr geehrter Herr Berchter,
selbstverständlich gilt auch in der Politik das Rechtsstaatsprinzip.
Sie müssen jedoch anerkennen, dass insbesondere die Öffentlichkeit, namentlich die Presse, dabei nicht gegenüber allen Personen den gleichen Maßstab anlegt. Daher bitte ich Sie diesen Umstand in Ihre Überlegungen einzubeziehen.
Für die späte Antwort bitte ich um Entschuldigung!
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz