Frage an Karl-Heinz Warnholz von Marcus B. bezüglich Recht
Guten Tag,
ich würde gerne ein Thema ansprechen, das in Hamburg ignoriert wird. Mich würde interessieren, ob man in Hamburg an die Einführung des „Feuerwehrführerschein“ denkt. In Hamburg ist der Brandschutz auch ohne den Feuerwehrführerschein gegeben, aber bei den Hilfsorganisationen und dem THW ist er sehr wichtig. Der Bund tätig gerade den Strukturwandel im Katastrophenschutz. Es werden im Rahmen der Medizinischen Task Force diverse Fahrzeuge ausgegeben. Diese neuen Krankenwagen und Mannschaftswagen haben ein Problem. Sie haben alle ein Gesamtgewicht von 3,8t und damit mit einen normalen Klasse B-Schein nicht fahrbar. Die Alternative vom Bund einen Führerschein bezahlt zu bekommen stellt für uns keine Alternative da. Die meisten Ehrenamtlichen möchten sich nicht für 5 Jahren im Katastrophenschutz verpflichten. Durch die ungewisse Zukunft auf den Arbeitsmarkt, wollen die meisten Ehrenamtlichen, sich nicht fest an einen Standort binden. Die nächste Alternative wäre die Einführung des Feuerwehrführerscheins. Hinzu kommt das auch Niedersachsen und Schleswig-Holstein den weg zum Feuerwehrführerschein frei gemacht hat. Wann kümmert sich Hamburg um die Einführung?
Sehr geehrter Herr Beu,
Hamburg unterstützt und fördert das Ehrenamt; dazu zählt auch die Frage des ,,Feuerwehrführerscheins". Dieses Thema wird von Hamburg auch in diversen Gremien auf Bund und Länderebene intensiv bewegt. Hamburg möchte seine Ehrenamtlichen aber auch schützen. Bei der derzeit rechtlich noch unklaren Lage wird daher auch im Sinne der Betroffenen von einer Regelung in Hamburg abgesehen. Außerdem laufen noch Verhandlungen mit dem Bund hinsichtlich der Kostenübernahme und der eventuellen Übertragbarkeit der ,,Light-Führerscheine" auch auf den privaten Bereich. Beides würde für die Ehrenamtlichen einen noch größeren Nutzen und Vorteile bringen. Diese Verhandlungen und die Klärung der rechtlichen Fragen werden aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit ist das Thema Fahrberechtigung bis 4,75t zurückhaltend zu bewerten: das geltende Fahrerlaubnisrecht stellt für das Führen von Fahrzeugen mit mehr als 3,5t Gesamtgewicht erhöhte Anforderungen, deshalb reicht Klasse B hier nicht aus. Die in der Regel jungen Fahrer von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Wehren und Rettungsdienste mit teilweise sehr anspruchsvollen Einsatzfahrten mit ggf. Sonderrechten sind einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt. Die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer gebietet es, diese Fahrer hinreichend auszubilden und zu qualifizieren.
Daneben bestünde das Risiko, sich auch im Besitz einer Fahrberechtigung bei Einsatzfahrten mit Fahrzeugen zwischen 3,5 und 4,75 t strafbar zu machen, da keine Fahrerlaubnis der Klassen C1 oder CE vorgewiesen werden kann. Auf Bundesebene gibt es auch weiterhin keine Verordnung, die das Fahren mit entsprechenden Fahrberechtigungen zulässt, und die nach Auffassung der Innenbehörde für eine straffreie Nutzung landesrechtlicher Fahrberechtigungen erforderlich wäre. Auf Landesebene existieren bislang nur in Bayern und Niedersachsen und demnächst auch in Schleswig-Holstein entsprechende Regelungen, die eine Erteilung von Fahrberechtigungen für Einsatzfahrzeuge von 3,5 bis 4,75 t zulässiger Gesamtmasse ermöglichen.
Für die Freiwilligen Feuerwehren in HH stellt sich das Problem faktisch nicht, da die zulässige Gesamtmasse der weit überwiegenden Zahl der Einsatzfahrzeuge oberhalb von 7,5t liegt. Zudem besteht für die Angehörigen der Wehren die Möglichkeit, die erforderliche Fahrerlaubnis für das Führen von Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5t in Form der Klasse C1 oder CE bei der Fahrschule der Feuerwehr Hamburg zu erwerben, die dann im Einsatz, sonstig beruflich und privat verwendet werden kann.
Ich hoffe, dass alsbald eine Lösung auf der Bundesebene gefunden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Warnholz