
(...) Damit sei eine Kennzeichnung nicht erforderlich. Mit der Entscheidung der Kommission als Konsequenz aus dem "Honig-Urteil" des EuGH bestehe endlich Klarheit über den rechtlichen Status von Pollen. Pollen aus GVO ohne EU-Zulassung seien weiterhin in Honig, wie in allen anderen Lebensmitteln, nicht zugelassen. (...)