Frage an Karl-Georg Wellmann von Martin S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Karl-Georg Wellmann,
wenn man dem GG §38 Absatz (1) glauben schenken darf und man das Wort „unmittelbar“ genauer betrachtet.
Würde das nicht heißen, das eine sogenannte Parteienliste/ Landesliste nicht zulässig sei?
Mit freundlichen Grüßen
Herr Martin Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Partei-/Landeslisten. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil zur "Listenwahl" (BVerfGE 7, 63 ff.) entschieden, dass das System der sog. starren Liste - im Bundeswahlgesetz in § 6 und §§ 27 ff. geregelt - mit den in Artikel 38 GG enthaltenen Wahlrechtsgrundsätzen der Unmittelbarkeit, der freien Wahl und der Wahlrechtsgleichheit vereinbar ist.
Das Urteil ist unter http://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/19570703.htm abrufbar.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Georg Wellmann, MdB