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Karl-Georg Wellmann
CDU
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Frage von Link J. •

Frage an Karl-Georg Wellmann von Link J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wellmann,

die Bundestagsabgeordneten der CDU-Fraktion haben in den letzten Jahren einige - wie inzwischen gerichtsnotorisch - verfassungswidrige (Sicherheitsgesetze) Gesetze verabschiedet. Dem Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung, dass in seiner verabschiedeten Form mit großer Wahrscheinlichkeit auch für verfassungswidrig erklärt werden wird, haben auch Sie zugestimmt. Das gestern verabschiedete BKA-Gesetz ist ganz offensichtlich ebenfalls verfassungswidrig, aber auch hier haben Sie zugestimmt.

Bitte erklären Sie mir, wie eine Mehrzahl der dem Volk verpflichteten CDU-Abgeordneten und vor allem wie Sie Gesetze durchwinken können, die erkennbar nicht der Verfassung entsprechen und die verfassungsmäßigen Rechte der Bürger einschränken.

Mit freundlichen Grüßen
J. Link

PS: Bitte verzichten Sie darauf, mir zu erklären, dass solche Gesetze hingenommen werden müssen, da sie die Sicherheit gegen organisierte Kriminalität und Terrorismus erhöhen. Ein solches "Totschlagargument" zieht nicht, weil es bis jetzt nicht den geringsten Beweis dafür gibt, dass die beschlossene oder geplante Totalüberwachung der Bevölkerung auch nur ein einziges Verbrechen verhindern wird oder verhindert hat.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Link,

ich bedanke mich für Ihre Zuschrift und möchte Ihnen hiermit mitteilen, dass ich Ihre Kritik an der Vorratsdatenspeicherung und am BKA-Gesetz nicht teile.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner im März 2008 gefällten Eilentscheidung die mit dem "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung" eingeführten Regelungen über die Vorratsdatenspeicherung im Kern bestätigt. Insbesondere hat das Gericht die gesetzgeberische Entscheidung, dass in bestimmten Fällen schwerwiegender Straftaten ein Eingriff in das Fernmeldegeheimnis aus Art. 10 GG unverzichtbar ist, unbeanstandet gelassen. Es hat auch zugestanden, dass die Vorratsdatenspeicherung und der darauf gründende Verkehrsdatenabruf zur Aufklärung solcher Straftaten erforderliche und geeignete Ermittlungsinstrumente sind. Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung aber auch aufgegeben, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Bericht über die praktischen Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Die Bundesregierung nimmt dies sehr ernst und wird im Zusammenhang mit dieser Berichtspflicht deutlich machen, weshalb Straftaten, die mittels Telekommunikation begangen werden, nur durch einen Zugriff auf entsprechende Daten aufgeklärt werden können.

Der Bundesrat hat dem vom Bundestag beschlossenen BKA-Gesetz die erforderliche Zustimmung vorerst verweigert. Auch ein Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Das Gremium soll nun von der Bundesregierung angerufen werden, um eine Einigung unter den Ländervertretern herbeizuführen. Trotz dieser Verzögerung bin ich zuversichtlich, dass das Gesetz in der letzen Bundesratssitzung des Jahres 2008 verbschiedet werden kann. Rechtliche Bedenken bestehen nicht, da das Bundesverfassungsgericht bereits im Februar 2008 die "Online-Durchsuchung" für grundsätzlich zulässig erklärt hat. Gleichzeitig hat das Gericht das allgemeine Persönlichkeitsrecht zu einem "Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" fortentwickelt. Bei tatsächlichen Anhaltspunkten konkreter Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit der Person oder den Bestand des Staates ist ein Eingriff zulässig. Dies gilt sowohl für Gefahrenabwehrmaßnahmen als auch für den Bereich der Strafverfolgung. Damit hat das oberste Gericht die nötige Klarheit über die Möglichkeiten von verdeckten Zugriffsmaßnahmen auf informationstechnische Systeme geschaffen. Das Gesetz selbst sieht hohe Eingriffsschwellen für das Tätigwerden des BKA vor. Mit dem Richtervorbehalt, der Zweckbestimmung auf terroristische Gefahren und den individuell abgestuften Regelungen für den Kernbereichsschutz erfüllt der Gesetzentwurf alle Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Georg Wellmann, MdB