Frage an Karl-Georg Wellmann von Christoph H. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wellmann,
darf in einem Rechtsstaat mit angeblich freiheitlich demokratischer Grundordnung der Gesetzgeber sich mit fadenscheinigen Argumenten das Recht anmaßen, Zwangskorporationen anzuordnen?
Wäre es nicht sinnvoller, nach dem Subsidiaritätsprinzip den Betroffenen, alles volljährige, uneingeschränkt geschäftsfähige und mündige Staatsbürger, selbst zu überlassen, wie sie ihre Selbstverwaltung und Interessenvertretung organisieren, also ohne Behinderung, Gängelei, Entmündigung und Bevormundung (Art. 9, Abs. 3 GG)?
Über eine qualifizierte Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Höll
Sehr geehrter Herr Höll,
da sich Ihre Frage auf ein sehr spezielles Thema bezieht, das sich nur schwer in einer kurzgefassten eMail beantworten lässt, lade ich Sie herzlich in die nächste Bürgersprechstunde am 17.11.2008, um 18 Uhr, in mein Wahlkreisbüro ein. Nähere Information entnehmen Sie bitte meiner Homepage.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Georg Wellmann, MdB