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Karl-Georg Wellmann
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Frage von Holger S. •

Frage an Karl-Georg Wellmann von Holger S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Dr. Wellmann,

mein Name ist Holger Schwarz. Ich bin Privathotelier in Charlottenburg und wohne in Zehlendorf.

Derzeit wird wieder eingehend über die Stammzellforschung und eine evtl. Stichtagsverschiebung der importierbaren embryonalen Stammzellen debatiert. Wie ist Ihre Position?

Warum schließt sich Politik teilweise den Vorlagen von Grundlagenwissenschaftlern nach stärkerer Förderung embryonaler Stammzellforschung an?

Die Versprechungen von Wissenschaftlern in der letzten Stammzelldebatte bzgl. Therapien aus embryonalen Stammzellen haben sich allesamt als leer erwiesen.

Dagegen werden täglich hunderte von Mensche durch die adulte Stammzellforschung geheilt. Deutschland ist auf diesem ethisch einwandfreien Gebiet Spitzenreiter! Aktuell habe ich den Eindruck, dass man fadenscheinigen Versprechen der schnellen Heilung ethische Überzeugungen opfert.

Ein Grund für meinen Eintritt in die CDU war die Ausrichtung am christlichen Menschenbild! Es wäre für mich erschütternd, wenn gerade unter einer CDU geführten Regierung Embryonen zu Forschungszwecken missbraucht werden können.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Schwarz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre Zuschrift zur Stammzellforschung.

Am 10. November 2006 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine ausführliche Stellungnahme zur Stammzellforschung vorgelegt, mit der sie die Entwicklungen der letzten Jahre sowohl auf dem Gebiet der adulten wie der embryonalen Stammzellen beschreibt und die Erfahrungen mit dem Stammzellgesetz von 2002 darlegt. Damit hat sie eine breite Diskussion ausgelöst.
Mit dem Stammzellgesetz, das damals von einer breiten Mehrheit des Deutschen Bundestages beschlossen wurde, ist der Import von embryonalen Stammzellen auf Linien, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 hergestellt worden sind, begrenzt. Ziel und Kern des Gesetzes ist es zu verhindern, dass von Deutschland ein Anreiz zur Tötung von Embryonen durch die Entnahme von Stammzellen ausgeht. Aber auch die Arbeit an ethischen hochwertigen Forschungsprojekten, insbesondere für die Entwicklung neuer Therapien, soll durch das Gesetz ermöglicht werden.
Die DFG wendet ein, dass deutsche Forscher heute durch die ausschließliche Möglichkeit ältere Zelllinien zu verwenden und durch Rechtsunsicherheiten bei Auslandkooperationen zunehmend von internationalen Entwicklungen abgeschnitten werden. Die Stammzelllinien, die vor 2002 hergestellt wurden, sind mittlerweile für die Forschung weitgehend unbrauchbar geworden. Am 9. Mai 2007 hat eine ergebnisoffene Anhörung des Deutschen Bundestages stattgefunden. Dabei wurde deutlich, dass auch die Wissenschaftler, vertreten durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), keine Änderung des Embryonenschutzgesetzes anstreben. Darüber hinaus ist in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch unstrittig, dass der Kern des Stammzellengesetzes erhalten werden muss: Von Deutschland soll kein Anreiz zur Erzeugung und zum Verbrauch von menschlichen Embryonen im Ausland ausgehen!
Vor diesem Hintergrund hat auch der CDU-Bundesparteitag über die Zukunft der Stammzellforschung in Deutschland diskutiert, wobei die Frage im Mittelpunkt stand, wie die Orientierung am christlichen Menschenbild und der darauf basierende Embryonenschutz mit dem Anliegen der Wissenschaftler und der grundrechtlich garantierten Forschungsfreiheit in Einklang gebracht werden kann. Das knappe Abstimmungsergebnis des Parteitags für eine Stichtagslockerung ist für die Abstimmung des Deutschen Bundestages im nächsten Jahr jedoch nicht bindend. Jeder Abgeordnete wird seinem eigenen Gewissen folgend und ohne Fraktionszwang eine eigene Entscheidung treffen können. Zudem betont der Parteitagsbeschluss auch, dass Deutschland nach wie vor keinen Anreiz für verbrauchende Embryonenforschung bieten darf und die Tötung von Embryonen weder mit dem christlichen Menschenbild noch mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Ich selbst stimme mit Bundesforschungsministerin Schavan überein und halte die Verscheibung des Stichtags für ethisch verantwortbar, da das Stammzellgesetzes in seiner Substanz erhalten bleibt. Zwar gehen bereits 97 Prozent der Förderung in Deutschland in die adulte Stammzellforschung, um die embryonale Stammzellforschung überflüssig zu machen. Aber ohne die Forschung an embryonalen Zellen wären die jüngsten Erfolge bei der Reprogrammierung adulter Zellen nicht möglich gewesen.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Georg Wellmann