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Karl-Georg Wellmann
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Frage von Ralf R. •

Frage an Karl-Georg Wellmann von Ralf R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Wellman,
als BR-Vorsitzender bei der Deutschen Post AG, GB Vertrieb BRIEF Öffentlicher Sektor, mit Sitz in Berlin, verfolge ich die Mindestlohndebatte für die Briefdienstbranche seit vielen Wochen. Mit Verwunderung habe ich zur Kenntnis nehmen müssen, dass ihre Fraktion, allen voran die Kanzlerin Frau Angela Merkel, die Zusage von Meseberg zurückgezogen hat. Hatte man doch auf der Kabinettsklausur in Meseberg die Einführung eines Post-Mindestlohns zum 1. Januar 2008 beschlossen.

Die Voraussetzungen für die Aufnahme in das Entsendegesetz sind im vollem Umfang gegeben. Mit welcher Begründung hat ihre Fraktion die Entscheidung getroffen, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen?

Mit der Deutschen Post werden täglich ca. 90% aller Briefsendungen bearbeitet, befördert und zugestellt, d. h. das ca. 10% der Wettbewerb (Lizenznehmer) zustellt. Wie kann ihre Fraktion da behaupten, das weniger als 50 % der Mitarbeiter die im Geltungsbereich des mit ver.di und dem Arbeitgeberverband vereinbarten Tarifvertrags zu Grunde zu legen sind?

Sie verhindern als Mitglied ihrer Fraktion, dass Kolleginnen und Kollegen die momentan in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt werden, zumindest in den Genuss eines Mindestlohns kommen können, und nicht noch parallel zur 40 Stundenwoche noch Geld über Harz IV beziehen müssen, was auch unseren Haushalt erheblich entlastet. Nein ´es kann noch weiter reichende Folgen haben, es sind 32.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze bei der Deutschen Post in Gefahr. Herr DR. Zumwinkel hat am 19.11.07 in der F.A.Z. gesagt, dass er überdenken muss, den auslaufenden Schutz der betriebsbedingten Beendigungskündigung zum 13.03.08 evtl. nicht zu verlängern, da er das Instrument der Kündigung braucht, um zu erwartende Umsatzeinbußen aufzufangen. Können sie als vom Volk gewählter Abgeordneter, es mit ihrem Gewissen vereinbaren, dass tarifierte Arbeitsplätze evtl. wegfallen und der Missbrauch des Lohndumpings vorangetrieben wird. Rosin

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Sehr geehrter Herr Rosin,

am Freitag, 14.12.2007, entscheidet der Deutsche Bundestag in namentlicher Abstimmung über das Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (Post-Mindestlohn). Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll in seinem die tarifvertraglichen Arbeitsbedingungen betreffenden Teil auf den Bereich der Briefdienstleistungen ausgedehnt werden. Unter Briefdienstleistungen ist das Befördern von Briefsendungen zu verstehen. Befördern ist das Einsammeln, Weiterleiten oder Ausliefern von Briefsendungen an den Empfänger. Es umfasst die gesamte Kette vom Absender bis zum Empfänger. Von dieser Regelung sind insofern Zeitungszusteller und Paketkuriere beispielsweise nicht betroffen, wie sie keine Briefe austragen.
Dies ist Voraussetzung, damit entsprechend der Einigung der Kabinettsklausur von Meseberg der am 29. November 2007 zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste e.V. und ver.di abgeschlossene Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne in der Branche Postdienste (TV Mindestlohn) durch eine Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für allgemeinverbindlich bestimmt werden kann. Nach erfolgreicher Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz können dann künftig auch für die Briefdienstleistungsbranche Mindestlohntarifverträge zwingend auf alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgedehnt werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin den Sitz im In- oder Ausland hat. Das Gesetz enthält jedoch keine Aussagen über einen bestimmten Mindestlohn. Und die Ausweitung des Entsendegesetzes bedeutet vor allem nicht, dass der vorliegende Mindestlohn - Tarifvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft ver.di automatisch übernommen wird. Denn dazu müssten 50 Prozent der unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages fallenden Beschäftigten in Unternehmen arbeiten, in dem der Tarifvertrag gilt. Die Details zu bestimmen, ist nun Aufgabe der betroffenen Tarifparteien.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Georg Wellmann, MdB