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Karl-Georg Wellmann
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Frage von Hans-Ulrich B. •

Frage an Karl-Georg Wellmann von Hans-Ulrich B. bezüglich Tourismus

Sehr geehrter Herr Wellmann,

Berlin, als Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist in aller Munde. Weltweit! Außerdem ist Berlin auch heute noch immer eine Reise wert. Berlin ist Vorbild! In Berlin trifft sich die Welt! Warum ist es dann verboten als Rollstuhlfahrer auf den Berliner Fernsehturm zu fahren, und sich diese großartige Stadt auch einmal von oben anzusehen? Hunde müssen Draussenbleiben! Rollifahrer auch? Die Sache mit dem Evakuierungsfall erscheint mir zumindestens sehr konstruiert. Eine90 jährige Dame, oder ein ebenso alter Herr wird dann wahrscheinlich auch nicht die Treppe nach unten schaffen. Aber hoch darf jeder, der sich noch auf den eigenen Beinen halten kann. Ich sehe diese Ausgrenzung von Behinderten stark im Konflikt mit dem Grundgesetz! Wie denken Sie darüber, und welche Möglichkeiten sehen Sie, dass dieses Unrecht bald der Vergangenheit angehört?

mit freundlichen Grüßen Herr Böttcher

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Böttcher,

leider hat uns Ihre Anfrage zur Möglichkeit der Auffahrt für Rollstuhlfahrer zum Berliner Fernsehturm erst am 20. September 2007 erreicht.

Wir habe sofort beim Betreiber des touristisch zugänglichen Teils des Fernsehturms nachgefragt und folgendes erfahren: Grundsätzlich liegen hier hohe Auflagen der Sicherheitsbehörden und der Feuerwehr vor, da im Evakuierungsfall 986 Stufen zu bewältigen sind. Dies bedeutet, dass leider nur Personen im Fahrstuhl nach oben gefahren werden dürfen, die sich im Ernstfall selber über die Treppen retten können.

Diese Vorschrift trifft somit alle Personen, die schwer gehbehindert oder Rollstuhlfahrer sind.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Georg Wellmann
MdB für Steglitz-Zehlendorf von Berlin