Frage an Karl-Georg Wellmann von Robert B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wellmann
Meine Frage besteht darin warum bei der Opferpension auf einmal die Koalition beschliesst,das nur Hilfebedürftige ( Sozialsatz ) eine Rente bekommen sollen und andere die länger im Gefängnis als 6 Monate von dem SED Regime eingesperrt waren (3Jare ) nichts bekommen sollen.Ich finde dies eine Diskrimminierung aller gepeinigten Menschen gegenüber eine Ungerechtigkeit, die nicht hinzunehmen ist.Die Seeligen Schmerzen die diesen Menschen zugefügt wurden und die Körperlichen Qualen sowie Gesundheitsschäden die nach 30 Jahren immernoch da sind ,kann man auch noch schwer nachweisen da es nach so langer Zeit keinen gibt der einen das glaubt.Wiso bekommen die Stasi Mitarbeiter und anere Täter hohe Rentenpensionen ohne nach Hilfsbedürftigkeit zu fragen.Ich meine das kann doch nicht Gerecht sein und erfortert Nachbesserung im Interesse aller Betroffenen.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Beer
Sehr geehrter Herr Beer,
vielen Dank für Ihre Frage zum geplanten 3. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz. Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich kann Ihre Kritik zum Ausschluss des Begünstigtenkreises und zu den erforderlichen Anspruchsvoraussetzungen bei der Opferpension sehr gut verstehen.
Da eine solche regelmäßige Zahlung in das bestehende System der deutschen Entschädigungsreglungen eingepasst werden muss, ließ sich die Anknüpfung an die wirtschaftliche Bedürftigkeit nicht vermeiden, orientiert sich aber an den Obergrenzen vergleichbarer Reglungen für NS-Opfer, die ebenfalls eine monatlich wiederkehrende Leistungen erhalten. Auch die Höhe der Unterstützung sowie die Anspruchsvoraussetzungen orientieren sich an diesen bereits vorhandenen Regelungen. Was den Berechnungsmodus des Einkommens anbelangt, so werden die Einzelheiten im anstehenden Gesetzgebungsverfahren geklärt werden.
Ziel der Union ist es, mit dieser Regelung so viele Opfer wie möglich zu unterstützen, die heute noch unter den Folgen der DDR-Haft auch finanziell leiden. Wir konnten erreichen, die für die Rente erforderliche Haftzeit von 12 Monate auf 6 Monate zu verringern. Dadurch können nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums weitere 6.000 bedürftige Opfer begünstigt werden. Ein weiteres Absenken der Haftzeit ist aus den vorgenannten Gründen jedoch nicht möglich.
Darüber hinaus sollen mit der geplanten Erhöhung der Mittel der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge auf 3 Millionen Euro Opfergruppen (wie z. B. die Gruppe der zivildeportierten Frauen aus dem Gebiet jenseits von Oder und Neiße) begünstigt werden, die bisher von Leistungen ausgeschlossen waren bzw. schwer Zugang finden. Der Adressatenkreis, die Höhe der Leistungen und die Modalitäten werden ebenfalls im anstehenden Gesetzgebungsverfahren geklärt.
Neben diesem Gesetzgebungsvorhaben laufen derzeit Sondierungsgespräche, wie die Praxis der Anerkennung von Gesundheitsschäden verbessert werden kann.
Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Karl-Georg Wellmann, MdB