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Karl-Georg Wellmann
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Frage von Heinz H. •

Frage an Karl-Georg Wellmann von Heinz H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Wellmann,

sieht Rentengerechtigkeit so aus, wie in Ihrer obigen Antwort dargestellt? Haben wir nicht die heutige Situation Ihrem Pateikollegen und Christen Blüm zu verdanken, der uns aus wahltaktischen Gründen 16 Jahre mit dem Slogan "Die Rente ist sicher" belogen hat und keine Reformen angepackt hat, nur um die Regierung Kohl an der Macht zu halten?
Warum gibt es keine Liste über die Höhe der Rentenzahlung an frühere DDR-Kader? Befürchten Sie einen Aufstand der betrogenen West-Rentner, die z. T. über 40 Jahre Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben und heute einer Rente am Existenzminimum bekommen? Die CDU unter Kohl hatte doch großen Anteil daran, dass die Täter von damals gut versorgt werden. Könnten Sie sich persönlich vorstellen, dem Vorschlag des polnischen Ministerpräsidenten Kaczynsky zu folgen, ehemaligen Stasi-Angehörigen nur eine Rente auf Sozialhilfeniveau zu zahlen? Wie groß schätzen Sie den Einfluss von Ex-Stasi Leuten in der CDU, auf Gemeinde-, Stadt-, Landes- und Bundesebene?
Sie schreiben, die Renten werden auch künftig steigen. Bei der von Ihren Parteikollegen angedachten Erhöhung von 0,1%, macht das bei mir ziemlich genau 1,20 Euro aus. Wären Politiker auf die gesetzliche Rente angewiesen, hätten wir längst ein besseres und ehrlicheres System. Ich hoffe auf den Aufstand der Alten, zumindest bei der nächsten Wahl. Die am meisten betrogenen West-Rentner, haben größtenteils, Gott sei Dank, noch einen gesunden, klaren Menschenverstand und sind durchaus in der Lage, Sachverhalte und frühere Ereignisse richtig zu beurteilen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hesse,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Thema Rentengerechtigkeit, insbesondere zur Höhe der Rentenzahlung an frühere SED-Kader vom 9.3.2007.

Ich kann Ihren Ärger in Teilen sehr gut verstehen, muss Ihnen aber auch mitteilen, dass eine Absenkung der Rentenentgelte für sog. SED-Kader - wie von Ihnen mit Blick auf unser Nachbarland Polen vorgeschlagen - verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar ist. Vormals hatte die CDU-geführte Bundesregierung eine Entgeltbegrenzung der Renten der systemnahen Funktionsträger vorgenommen. Das hat das Bundesverfassungsgericht jedoch für unzulässig erklärt. Mit dem Beschluss vom 23. Juni 2004 (1 BvL 3/98) wurde eine gesetzliche Neuregelung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) notwendig. Das AAÜG bildet die rechtliche Grundlage für Rentenregelungen, die systemnahe Funktionsträger in der DDR betreffen. Mit dem o.g. Beschluss hatte das Bundesverfassungsgericht insbesondere entschieden, dass die bisherige generelle Entgeltbegrenzung bei sogenannten E3-Fällen (Personen, die in der DDR mehr als 30.000 Mark jährlich verdient haben) verfassungswidrig ist und hat den Bundesgesetzgeber zu einer Neuregelung bis zum 30. Juni 2005 aufgefordert. Ansonsten würden die Entgeltbegrenzungen automatisch entfallen. Dies hätte hohe Nachzahlungen und höhere künftige Renten zur Folge gehabt. Gleichzeitig hat das Gericht aber auch bestätigt, dass die Entgeltbegrenzungen für Mitarbeiter der Staatssicherheit verfassungsmäßig sind.

Im Mai 2005 hat die damalige rot-grüne Regierungskoalition dann einen Gesetzentwurf vorgelegt, der erst dank eines fundierten Änderungsantrages von CDU/CSU die Entgeltbegrenzung für hohe SED-Kader erhalten hat. Die interfraktionelle Neuregelung hat somit nicht nur Rechtsfrieden bewirkt, sondern zollt auch den Opfern der SED-Diktatur den gebührenden Respekt. Ich möchte an dieser Stelle nicht unerwähnt lassen, dass diese wichtige, nachträgliche Verbesserung ganz wesentlich die Handschrift der Union trägt.

Was die geplante Opferpension anbelangt, so kann mit einem ersten Gesetzesentwurf der Bundesregierung innerhalb der nächsten zwei Sitzungswochen des Deutschen Bundestages gerechnet werden.

Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Karl-Georg Wellmann, MdB