Frage an Karl-Georg Wellmann von Bernd R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Weltmann,
der Presse ist zu entnehmen:
"Nach Recherchen des Geheimdienst-Experten Ken Dilanian ist CIA-Mitarbeitern seit rund zwei Monaten in vielen europäischen Ländern untersagt, Zuträger abzuschöpfen, die sie in den Reihen der Regierung oder in Behördenapparaten des jeweiligen Gastgeberlandes angeworben haben.
Lediglich der Kontakt und die Zusammenarbeit mit ihren Ansprechpartnern in den nationalen Sicherheitsdiensten ist gestattet." (Quelle 1)
Aus der Bundesregierung hatte es zuvor kein Dementi zu der Spitzel-Frage in den eigenen Reihen gegeben (Quelle 2).
Hiermit möchte ich von Ihnen in Erfahrung bringen: Ist Ihnen ein CIA- Spitzel in der Regierung MERKEL namentlich bekannt?
Ist Ihnen bekannt, wer von den Bundestagsabgeordneten diesbezüglich schriftlich nachgefragt hat und wie die Antwort lautete?
Erhält der Spitzel Bezüge von der CIA?
Macht sich ein CIA- Spitzel - z.B. in einer Regierung oder im Behördenapparat, auch im "nationalen Sicherheitsdienst" vgl. OTZ- Artikel - nicht strafbar nach deutschem Recht?
Hat es vielleicht aus den Reihen der Bundestagsbgeordneten schon eine Strafanzeige deswegen gegeben?
Ich bitte Sie höflichst um vollständige und wahrheitsgemäße Antworten, wofür ich im voraus danke.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Rieder
Quelle 1: OTZ vom 22.09.2014: http://www.otz.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/CIA-tritt-bei-Spionage-in-Europa-auf-die-Bremse-705424344
Quelle 2: "Die Welt" vom 15.07.2014 http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article130160251/Opposition-befuerchtet-weitere-US-Spitzel-in-Regierungsreihen.html
Sehr geehrter Herr Rieder,
vielen Dank für Ihre Frage vom 29.10.2014.
Die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich folgendermaßen:
1. Hiermit möchte ich von Ihnen in Erfahrung bringen: Ist Ihnen ein CIA- Spitzel in der Regierung MERKEL namentlich bekannt?
Der Generalbundesanwalt ermittelt zurzeit gegen einen BND-Mitarbeiter, der gegen Bezahlung geheime Dokumente an die CIA weitergegeben haben soll.
2. Ist Ihnen bekannt, wer von den Bundestagsabgeordneten diesbezüglich schriftlich nachgefragt hat und wie die Antwort lautete?
Der Deutsche Bundestag hat am 20.03.2014 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses NSA beschlossen. Dieser Ausschuss soll das Ausmaß der Spionage ausländischer Geheimdienste in Deutschland untersuchen. 8 Bundestagsabgeordnete aus allen Fraktionen sind Mitglied dieses Ausschusses. Informationen zur Arbeit des Untersuchungsausschusses finden Sie unter: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/ua/1untersuchungsausschuss
3. Erhält der Spitzel Bezüge von der CIA?
Siehe Antwort auf Frage 1
4. Macht sich ein CIA- Spitzel - z.B. in einer Regierung oder im Behördenapparat, auch im "nationalen Sicherheitsdienst" vgl. OTZ- Artikel - nicht strafbar nach deutschem Recht?
Zur strafrechtlichen Ahndung von Spionage (Landesverrat, Ausspähung von Staatsgeheimnissen) dienen die § 93 -101a im Strafgesetzbuch (StGB).
Der Landesverrat selbst ist im § 94 StGB geregelt. Demnach wird das Ausspähen von Geheimnissen des Staates, die die äußere Sicherheit des Landes bedrohen, mit einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 15 Jahren geahndet. Im Ausnahmefall ist sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe möglich.
§ 99 StGB regelt die geheimdienstliche Agententätigkeit. Diese wird entweder mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von 1 bis zu 5 Jahren bestraft.
Weiterführende Informationen finden Sie auch beim Generalbundesanwalt unter: https://www.generalbundesanwalt.de/de/spionage.php
5. Hat es vielleicht aus den Reihen der Bundestagsabgeordneten schon eine Strafanzeige deswegen gegeben?
Siehe auch hier Antwort zu Frage 1
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Georg Wellmann