Frage an Karl-Georg Wellmann von Thomas K.
Sehr geehrter Herr Karl-Georg Wellmann,
Sie haben für das Rentenpaket gestimmt.
Erhalten die jüngeren Bürger eine Entlastung für die jetzt beschlossenen zukünftigen Belastungen, die diese erwarten?
Denken Sie, dass die Älteren und jetzt Begünstigten froh sind, auf Kosten der Jüngeren bei der Rente zu profitieren?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Körner,
vielen Dank für Ihre Frage vom 27.05.2014 zum Thema "Rentenpaket".
Das Rentenpaket ist nach Maßgabe der Berechnungen durch die Bundesregierung solide finanziert. Natürlich sind Prognosen in die Zukunft immer mit Unsicherheiten behaftet. Gerade die jüngere Vergangenheit hat uns gelehrt, dass sich die Finanzlage der Deutschen Rentenversicherung deutlich besser entwickelt, als dies vor einigen Jahren von den Experten vorausgesagt wurde. Während der Beitragssatz nach den Schätzungen aus dem Jahr 2009 bis zum Jahr 2014 bei 19,9% geblieben wäre, ist er tatsächlich über 19,6% auf nun 18,9% gesunken. Gleichzeitig ist die Nachhaltigkeitsrücklage in der Rentenversicherung auf über 32 Mrd. Euro angewachsen. An der langfristigen Bewältigung der demografischen Entwicklung sowie der Finanzierung der nicht beitragsgedeckten Leistungen einschließlich der Leistungen für Kindererziehung beteiligt sich auch der Bund ab dem Kalenderjahr 2018 mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von anfänglich 2 Milliarden Euro.
Die sogenannte Mütterrente wird, wie alle anderen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auch, aus den Mitteln der Arbeitnehmer, Arbeitgeber und des Bundes finanziert. Klar ist jedoch auch, dass Leistungsverbesserungen wie die Mütterrente oder die Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente nicht zum Nulltarif zu haben sind. Wir werden nun die weitere Finanzentwicklung genau beobachten und gegebenenfalls den Handlungsbedarf prüfen.
Dass die Große Koalition keine Politik zu Lasten künftiger Generationen betreibt, sehen Sie bei der Haushaltspolitik. Die Neuverschuldung konnte in diesem Jahr trotz schwieriger Umstände auf 6,5 Milliarden Euro begrenzt werden; dies ist der niedrigste Wert seit 40 Jahren. Die nach der verfassungsrechtlichen Schuldenregel maximal zulässige Nettoneuverschuldung von gut 34 Milliarden Euro wird damit um fast 28 Milliarden Euro unterschritten. Strukturell (also konjunkturbereinigt und ohne "Finanzielle Transaktionen" wie die Einzahlung in den ESM) weist der Bundeshaushalt bereits jetzt einen Überschuss von 1,3 Milliarden Euro aus.
Ohne Steuererhöhungen werden wir im kommenden Jahr erstmals seit 1969 einen Haushalt ohne neue Schulden verabschieden. Dies trägt dazu bei auch künftigen Generationen finanzielle Gestaltungsmöglichkeiten zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Georg Wellmann, MdB