Frage an Karl-Georg Wellmann von Peter S.
Sehr geehrter Herr Wellmann,
mich würde Ihre persönliche Begründung zur Ablehnung des Anti-Korruptionsgesetzes interessieren, welchem Sie als einer von drei Abgeordneten des Deutschen Bundestages widersprochen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Ströhmer
Sehr geehrter Herr Ströhmer,
strafrechtliche Vorschriften müssen hinreichend bestimmt sein. Dieses war nach meiner Auffassung in dem Gesetzentwurf nicht gewährleistet. Er enthielt eine Fülle von unbestimmten Rechtsbegriffen und sog. inneren Tatsachen. Dies betrifft insbesondere Kollegen, wie auch mich, die noch als Freiberufler tätig sind. Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer vertreten gegen Honorar die Interessen Dritter. Hier darf es keine Grauzone zu dem Mandat geben.
Mit freundlichen Grüssen,
Karl-Georg Wellmann