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Karl-Georg Wellmann
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Frage von Gustav W. •

Frage an Karl-Georg Wellmann von Gustav W. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Wellmann,

In der Antwort vom 29.11.2012 zum Thema Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSRfPV) schreiben Sie:

"Zwar können Verlage über robots.txt ihre Produkte für Suchmaschinen auslisten, allerdings sehe ich etwa auch den Verkäufer einer Sache bei Diebstählen nicht in der Pflicht, seine Sachen nicht mehr anzubieten. Es ist vielmehr aus meiner Sicht Aufgabe des Rechtsstaates, ihn vor Rechtsverletzungen zu schützen."

Ich als Laien wundere mich sehr, dass Sie als Anwalt so leichtfertig einen Vergleich zwichen einem Diebstahl von materiellen Gütern und einem auch unter den Fachanwälten umstrittenen Thema LSRfPV ziehen. Dieser Vergleich hinkt m.E. Ich als Laie nehme die jetzige Situation eher so wahr, dass die Verlage ihre Texte großzügig aus den Fenstern auf die Strassen werfen. Google sorgt dafür, dass die Internet-Nutzer immer die Bücher finden können, aus den diese Texte stammen. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang auch auf die These "Allerdings ist es nicht Aufgabe des Staates, in einem sich wandelnden Geschäftsfeld durch Rechtsakt die Pfründe der Etablierten zu sichern" hier [1] aufmerksam machen und bitte Sie zu dieser These Stellung zu nehmen.

Ich verstehe was von der Programmierung und weisss auch ganz genau, dass es ein einmaliger Aufwand wäre exakt festzulegen, welche Teile in online veröffentlichen Texten für Suchmaschinen zugänglich sind. Warum muss ich als Steuerzahler die Kosten für die Verabschiedung eines LSRfPV und dann dazu noch die Kosten für Durchsetzung des Gesetzes tragen? Nur damit der Verlag sich den o.g. einmaligen Aufwand sparen kann? Haben Sie Herr Wellmann, evtl. Argumente, die mit Rücksicht auf die o.g. Argumente mir und anderen Steuerzahlern erklären, warum die Allgemeinheit ein neues LSRfPV braucht?

1. http://www.dbresearch.de/servlet/reweb2.ReWEB?rwdspl=0&rwsite=DBR_INTERNET_DE-PROD&rwobj=ReDisplay.Start.class&document=PROD0000000000262717 - Leistungsschutzrecht – mehr Schutz als Leistung!

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Antwort ausstehend von Karl-Georg Wellmann
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