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Karl-Georg Wellmann
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Frage von Lukas M. •

Frage an Karl-Georg Wellmann von Lukas M. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Karl Georg Wellmann,

ich bin 18 Jahre alt, studiere Jura und möchte Ihnen an dieser Stelle eine Frage zur heutigen Abstimmung über das sog. Betreuungsgeld stellen.

Während der Gesprächsrunde auf unserer grandiosen Straßburg-Fahrt (für die ich mich herzlich bedanke), haben Sie über das Betreuungsgeld als Konjunkturpaket für MediaMarkt geschimpft und es als komplett sinnlos und kontraproduktiv bezeichnet.
Diese Meinung war mir damals sehr sympathisch, da auch ich der Meinung bin, dass es ein gänzlich falscher Impuls ist Eltern zu motivieren, ihre Kinder zuhause zu behalten, da die frühkindliche Bildung, so sagt es mir mein gesunder Menschenverstand, in hohem Maße von sozialen Kontakten mit gleichaltrigen abhängt.
Außerdem habe ich es damals als besonders vertrauenswürdig empfunden, dass Sie sich mit Ihrer Meinung gegen Ihre Fraktion gestellt haben und sich, so wie es sein soll, nur ihrem Gewissen verpflichtet zu fühlen scheinten.

Heute habe ich mit großer Verwunderung festgestellt, dass Sie im Bundestag für das Betreuungsgeld gestimmt haben.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie ihren Sinneswandel zu erklären versuchten, ich bin daran wirklich sehr interessiert.

Ich danke Ihnen und wünsche alles Gute!

Lukas Mueller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mueller,

vielen Dank für Ihre Frage vom 09.11.2012 zur Einführung des Betreuungsgelds. Das Betreuungsgeld können Eltern erhalten, deren Kinder 1 oder 2 Jahre alt sind. Es betrifft damit in erster Linie Kinder, die auch bisher hauptsächlich durch ihre Eltern oder Großeltern betreut werden. Kindergartenkinder ab 3 Jahren sind von dieser Regelung nicht betroffen. Das Gesetz wird zum 1. August 2013 in Kraft treten. Im ersten Jahr der Gültigkeit wird ein Betrag von 100 Euro pro Monat ausgezahlt. Ab 1. August 2014 wird der Betrag auf 150 Euro pro Monat erhöht. Das Betreuungsgeld ist für die Eltern nicht an ein Aussetzen der Berufstätigkeit gebunden. Auch berufstätige Eltern, die ihr Kind selbst betreuen oder es von Großeltern, Tageseltern oder Vertrauenspersonen betreuen lassen, erhalten diese Unterstützung. Das Betreuungsgeld in Höhe von 100 bzw. 150 Euro soll eine Anerkennung für die besondere Erziehungsleistung der Eltern sein. Aufgrund der Höhe der ausgezahlten Beträge gibt das Betreuungsgeld jedoch keinen Anlass der Arbeitswelt fernzubleiben. Auch wird sich der Bund durch die Einführung des Betreuungsgeldes nicht aus der Verantwortung zur Schaffung weiterer Betreuungsplätze verabschieden. Stattdessen wird der Bund zusätzliche 580,5 Millionen Euro Investitionskosten und 75 Millionen Euro Betriebskostenzuschüsse übernehmen. Damit kann die Zahl der Betreuungsplätze auf 780.000 angehoben werden. Der Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz bleibt auch nach dem 01.08.2013 bestehen. Neu ist, dass Eltern das Betreuungsgeld direkt in die private, kapitalgedeckte Altersvorsorge einzahlen können. Der Staat fördert dies mit 15 Euro Bonus im Monat. Dem Elternteil mit erziehungszeitbedingten Lücken in der Erwerbsbiografie kommt dies im Alter zugute. Dies ist eine sinnvolle Ergänzung.

Auch wenn ich nach wie vor nicht vollständig vom Nutzen des Betreuungsgeldes überzeugt bin, habe ich dem Gesetz dennoch zugestimmt. Meine Ablehnung hätte das Gesetz nicht verhindert, aber die Bundesregierung geschwächt.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Georg Wellmann, MdB