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Karl-Georg Wellmann
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Karl-Georg Wellmann von Wolfgang S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Wellmann,

die Bundesregierung plant in einem aktuellem Gesetzesvorhaben die Einführung einer sog. "Blue Card", um den Zuzug qualifizierter Fachkräfte zu fördern. Ein Vorhaben, an dem aus meiner Sicht erst einmal nichts auszusetzen ist.
Nun heißt es aber konkret, dass "Für Experten in so genannten Mangelberufen, also IT-Fachleute oder Ingenieure, soll Uhl zufolge bereits ein Jahreseinkommen von 33.000 Euro für das Erlangen einer Aufenthaltserlaubnis ausreichen.". Abgesehen davon, dass sich Wirtschaft und Wissenschaft seit Jahren darüber streiten, ob ein solcher Fachkräftemangel wirklich existiert (dies hat das DIW in mehreren Studien und erst kürzlich infrage gestellt) senden sie mit einer solchen Gehaltsuntergrenze für qualifizierte Fachleute ein fatales Signal.
Für welchen deutschen Studenten soll sich ein Ingenieursstudium denn noch lohnen, wenn er am Arbeitsmarkt plötzlich mit Mitbewerbern konkurrieren muss die weit weniger Lohn als ein unqualifizierter Vorfeldarbeiter eines Flughafens verlangen?
Die Untergrenze von 33.000€ liegt weit unter dem derzeitigen durchschnittlichem Einstiegsgehalt eines Ingenieurs, wobei noch hinzuzufügen wäre, dass die aktuellen Gehälter eher Mittelmaß darstellen (siehe "Löhne nach der Ausbildung", DIW Wochenbericht Nr. 13.2012). Dies spricht nicht für einen Mangel sondern eher dafür, dass die Regierung hier mal wieder Klientelpolitik betreibt um die Löhne weiter zu drücken.
Daher noch einmal konkret folgende Fragen:
1. Sind sie der Meinung, dass ein Gehalt von 33.000€ angemessen für einen qualifizierten Experten ist?
2. Wie kommt diese Untergrenze zustande und wer legt sie fest?
3. Wie verhindern Sie, dass es durch dieses Gesetz zu Lohndumping im Bereich der sog. "Mangelberufe" kommt?

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Antwort ausstehend von Karl-Georg Wellmann
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