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Karl-Georg Wellmann
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Frage von Joseph S. •

Frage an Karl-Georg Wellmann von Joseph S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wellmann,

was sagen Sie zu dem (undemokratischen) ESM Vertrag und wie ist ihre Perspektive zu dieser Problematik, das uns ESM in Europa in die Schuldenunion treibt und langfristig die Nationalsouveränität untergraben wird?

MfG
Schröder

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schröder,

vielen Dank für Ihre Frage vom 09.03.2012, in der Sie Kritik am vorgesehenen Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) äußern.

Ich kann die weit verbreitete Sorge über die Entwicklung in einigen Ländern der Eurozone sehr gut nachvollziehen. Es ist offensichtlich, dass die Währungsunion in der Form, wie sie in den ersten Jahren ihrer Existenz aufgestellt war, nicht dauerhaft existieren kann. Die europäischen Staatschefs arbeiten daher an einer verbesserten Stabilitätsarchitektur für Europa, zu der der ESM einen wesentlichen Beitrag leisten soll.

Die Entscheidungen zur Euro-Rettung gehören zu dem Schwersten, was mir in meiner bisherigen Mandatszeit abverlangt wird. Keiner macht es sich leicht. Es ist abzuwägen zwischen den möglichen Vor- und Nachteilen der einen oder der anderen Lösung. Deutschland hat eine große Exportwirtschaft. Acht Millionen Arbeitsplätze hängen davon ab. Deutschland ist der größte Profiteur der europäischen Integration und der Währungsunion. Unser Wohlstand hängt direkt von der Einigung Europas ab. Ein Zusammenbruch des Euro-Systems würde unserer Volkswirtschaft schweren Schaden zufügen. Auf der anderen Seite steht die hohe Haftungshöhe Deutschlands für die jeweiligen Rettungsfonds.

Eine Insolvenz Griechenlands birgt die Ansteckungsgefahr für andere finanziell gefährdete Staaten. Vor allem würde dieses einen Prozeß auslösen, der wahrscheinlich nicht mehr kontrollierbar wäre.

Die Bundeskanzlerin verfolgt eine Politik der kontrollierbaren Schritte. Einiges spricht dafür, denn andere Volkswirtschaften, Spanien, Portugal, Irland haben sich auf den mühsamen Weg grundlegender Reformen gemacht. Mit dem Rettungsfonds wird Zeit gewonnen, um die Gefahr der Ansteckung zu verringern.
Jeder von uns Abgeordneten muß für sich persönlich entscheiden, wie er seine Verantwortung für das Wohl unseres Landes wahrnimmt.

Der ESM darf nicht isoliert von den anderen Bausteinen für eine dauerhaft stabile Währungsunion betrachtet werden. Eine Währungsunion kann nur funktionieren, wenn jedes Mitgliedsland aus eigener Kraft solide wirtschaftet und wettbewerbsfähig ist. Ein fundamentaler Baustein im neuen Regelungsgefüge Europa ist neben dem ESM daher auch der am 30. Januar von den Staats- und Regierungschefs fast aller Mitgliedstaaten beschlossene Fiskalvertrag. Die Einführung von Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild in allen anderen Euro-Staaten, die mit diesem Vertrag verpflichtend sein wird, ist eine entscheidende Weichenstellung für die Stabilisierung unserer Gemeinschaftswährung. Im Vertrag sind auch Maßnahmen zu einer verbesserten wirtschaftspolitischen Koordinierung sowie für mehr Konvergenz enthalten. Nicht zuletzt verbessern wir mit der Schärfung des Stabilitätspakts und der Einführung des Euro-Plus-Pakts die Rahmenbedingungen für eine stabile und wettbewerbsfähige Währungsunion noch weiter.

Um eine enge Verzahnung der Aspekte kurzfristige Krisenhilfe und mittel- bis langfristige Solidität der Empfängerländer zu gewährleisten, fußt der ESM auf dem Grundsatz, dass Solidarität nur bei entsprechender fiskalpolitischer Solidität gewährt werden kann. Leistungen des ESM dürfen daher auch nur von Staaten beansprucht werden, die die Vorgaben des Fiskalvertrages umsetzen - insbesondere die der nationalen Schuldenbremsen.

Mit dem ESM geben wir unsere Verpflichtung für einen verantwortungsvollen Umgang mit deutschen Steuergeldern nicht aus der Hand. Der Deutsche Bundestag kann seine Haushaltsverantwortung im Zusammenhang mit dem ESM in vollem Umfang wahrnehmen. Der Deutsche Bundestag oder seine Gremien werden auch danach bei allen Entscheidungen einbezogen, wenn dies die Haushaltsverantwortung erfordert. Dies gilt insbesondere für die Entscheidungen, einem in Not geratenen Euro-Mitgliedsstaat eine Finanzhilfe zu gewähren. Die konkreten Beteiligungsrechte werden in einem Gesetz zur Umsetzung des ESM-Vertrags geregelt, das derzeit vorbereitet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Georg Wellmann, MdB