Frage an Karl-Georg Wellmann von Daniel S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Wellmann,
soeben lese ich, daß sich die CDU und FDP über die Parlamentsbeteiligung für eine Erweiterung des Rettungsfonds EFSF geeinigt hat.
Die Parlamentsbeteiligung besteht daraus, daß eine "minimale Anzahl" von Abgeordneten vom Haushaltsausschuß dazu benannt wird, im Geheimen zu entscheiden, ohne jegliche Diskussion im Bundestag selbst.
„In Fällen besonderer Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit werden die Beteiligungsrechte des Bundestages von Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Bundestages wahrgenommen, die der Haushaltsausschuss benennt“
„Die Anzahl der zu benennenden Mitglieder ist geringstmöglich, aber so hoch, dass jede Fraktion zumindest ein Mitglied benennen kann und die Mehrheitsverhältnisse gewahrt werden.“
"Bei Notmaßnahmen zur Verhinderung von Ansteckungsgefahren liege die besondere Eilbedürftigkeit oder Vertraulichkeit regelmäßig vor. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Steinmeier lobte den Kompromiss. "
Für mich ist dies ein klarer Verfassungsbruch und ein klarer Verstoß gegen Christlich Demokratische Grundsätze.
Weder das Parlament noch der Haushaltsausschuß sind dazu berechtigt, einen Dritten zu ermächtigen, Verbindlichkeiten in Höhe vieler Hundert Milliarden Euro einzugehen, für die die Deutsche Bevölkerung haften muss.
Zudem können die ermächtigten Personen ihre Entscheidungen im Geheimen fällen, was sicherlich der Regelfall sein wird; es gibt damit keinerlei öffentliche Kontrolle mehr über die Finanzen des Bundes.
Was werden sie unternehmen, damit dem Parlament nicht das Haushaltsrecht entzogen wird?
Mit freundlichen Grüßen
D. Schmitt
Sehr geehrter Herr Schmitt,
genau diese Frage hat unser Parlamentspräsident Norbert Lammert in der gestrigen Fraktionssitzung moniert. Der Presse können Sie entnehmen, dass genau über diese Frage zwischen den Fraktionen Gespräche stattfinden werden. Ich gehe davon aus, dass es eine Änderung geben wird.
Mit freundlichen Grüssen
Karl-Georg Wellmann,
Mitglied des Deutschen Bundestages