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Karl-Georg Wellmann
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Frage von Stefan K. •

Frage an Karl-Georg Wellmann von Stefan K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Wellmann,

bekanntermaßen hat die Regierung unter Führung Ihrer Partei auf Bundesebene Einsparungen bei den Beamten beschlossen, die ab 2011 einer Besoldungskürzung von 2,5% gleichkommen. Die Rücknahme der sog. Absenkung des Weihnachtsgeldes zum 01.01.2011 war allerdings im DRNeuG bereits explizit geregelt, Bundesbeamte gingen ergo davon aus, dass ihr Sparbeitrag sich damit erschöpft hätte. Mit der jetzt beschlossenen Verlängerung der Absenkung des Weihnachtsgeldes bis zum St. Nimmerleinstag wird aus Sicht der Betroffenen ein Gesetz gebrochen, und niemand in der Regierung scheint dies besonders zu stören!

Zwar bin ich kein Jurist, aber der Vorgang wird von vielen Experten dennoch als grenzwertig erachtet. Sie wissen sicherlich aus der Presse und mglw. auch aus direkten Kontakten mit Vertretern der Beamtenschaft, das damit das Vertrauensverhältnis zwischen Dienstherrn und Beamten stark belastet wurde. Natürlich kann man sagen, die Beamten würden auf hohem Niveau jammern, aber faktisch entwickelte sich das Einkommen von Beamten in den letzten zehn Jahren - inflationsbereinigt - negativ. Die Neugestaltung von Besoldungstabellen mit dem Ziel, diese "übersichtlicher und nachhaltiger" zu gestalten, kann dabei nur den Dümmsten täuschen! Das Einkommen schrumpft bei ständig wachsenden Aufgaben und hohem Leistungsdruck. Mich würde zunächst aber nur interessieren, wie Sie den Vorgang, dass über das DNeuG einfach so hinweggegangen wurde, als MdB bewerten. Von der CDU als der staatstragenden Partei schlechthin hätte ich mir derartiges als Noch-CDU-Wähler bis dato nicht vorstellen können. Über eine gelegentliche Rückantwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen.

S.K

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Herr Kopp,

für Ihr Schreiben vom 19.10. 2010 danke ich herzlich.

Bei Übernahme der Regierungsverantwortung hatte sich die Große Koalition im Jahr 2005 darauf verständigt, das damals aufgelaufene strukturelle Finanzierungsdefizit des Bundeshaushalts auszugleichen. Hierzu war u. a. beschlossen worden, die jährliche Sonderzahlung (das sogenannte Weihnachtsgeld) fünf Jahre lang nur hälftig zu zahlen. Die Beamten, Soldaten und Richter des Bundes erhielten daher seit 2006 statt 5 % nur 2,5 % eines Jahresbezugs als Sonderzahlung.

Nachdem diese 2,5 % in den Jahren 2006 bis 2008 noch als Einmalbetrag („Weihnachtsgeld“) mit den Dezember-Bezügen ausgezahlt wurden, erfolgte mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) zum 1. Juli 2009 eine Umstellung der Zahlungsweise: Das Grundgehalt und alle weiteren Gehaltsbestandteile, die bisher in die Sonderzahlung eingerechnet wurden, wurden um 2,5 % erhöht. Der bis zum Juni aufgelaufene Teilbetrag für das Jahr 2009 wurde den Besoldungs- und Versorgungsempfängern mit den Juli-Bezügen 2009 ausgezahlt. Im Gegenzug ist die Auszahlung als „Weihnachtsgeld“ zusammen mit den Dezember-Bezügen entfallen. Neben dem „Einbau“ der Sonderzahlung in Höhe von 2,5 % hatte das DNeuG auch eine Regelung für die Zeit nach Auslaufen der Kürzung getroffen. Um im Ergebnis wieder die Sonderzahlung in ungekürzter Höhe zu erreichen, sollten die Monatsbezüge zum Januar 2011 um 2,44 % angepasst werden (2. Einbauschritt; der Erhöhungswert 2,44 % berücksichtigt die Basiswirkung des ersten Einbaus: 100 + 2,5 % = 102,5 + 2,44 % = 105 %).

In ihrer Haushaltsklausur am 6. und 7. Juni 2010 hat die Bundesregierung beschlossen, das Wiederaufleben der Sonderzahlung auszusetzen und dementsprechend auch den 2. Einbauschritt zum Januar 2011 nicht vorzunehmen, also im Ergebnis die Sonderzahlung in der seit 2006 geltenden Höhe weiterzuzahlen. Diese Maßnahme war jüngst Gegenstand intensiver parlamentarischer Beratungen. Der Deutsche Bundestag hat am 30. September 2010 das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2010/2011 in 2. und 3. Lesung abschließend beraten. Danach erfolgt eine Verschiebung des Wiederauflebens der Sonderzahlung um vier Jahre bis Ende 2014. Es kommt also nicht zu einer kompletten Streichung, sondern „nur“ zu einer Verlängerung der Aussetzungsfrist!

Ich erlaube mir folgenden Hinweis: Die Besoldungsentwicklung im Bund verläuft grundsätzlich im Gleichklang mit der wirtschaftlichen Entwicklung. Nach der Einkommensrunde 2008/2009 mit einer durchschnittlichen linearen Steigerung von 7,7 % werden die Bezüge der aktiven Beamtinnen und Beamten des Bundes auch 2010 und 2011 steigen, und zwar in drei Schritten um insgesamt 2,1 %. Diese Entwicklung kann sich mit der Entwicklung in anderen Branchen durchaus messen, insbesondere wenn man berücksichtigt, dass im Krisenjahr 2009 die Bruttogehälter aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Durchschnitt gesunken sind. Im Rahmen der Diskussion darf zudem nicht vergessen werden: Die Sonderzahlung wurde zu einem Teil bereits zum Juli 2009 in die Monatsgehälter integriert. Diese strukturelle Maßnahme wird jetzt nicht zurückgenommen. Die Sonderzahlung ist eine besoldungsrechtliche Nebenleistung. Veränderungen bei solchen Nebenleistungen prägen die Realität vieler Beschäftigungsverhältnisse außerhalb des öffentlichen Dienstes.

Es ist verständlich, dass die Besoldungs- und Versorgungsempfänger damit gerechnet haben, dass - wie es 2006 auch geplant war - die Kürzung des Weihnachtsgelds Ende 2010 ausläuft. Richtig ist aber auch, dass Eintritt und Folgen der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise damals nicht vorhersehbar waren. Diese einschneidende Veränderung der Umstände zu ignorieren, wäre unverantwortlich gewesen, zumal sich Bund und Länder - auch als Reaktion auf die Finanzkrise - darauf verständigt haben, die Neuverschuldung der öffentlichen Haushalte im Zeitraum bis 2016 zurückzuführen. Die Zurückführung der Neuverschuldung, die ein zentrales Anliegen der Bundesregierung ist, liegt auch im besonderen Interesse der aktiven Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes. Denn nur auf der Grundlage geordneter Staatsfinanzen kann der Bund jetzt und in der Zukunft seine Personalausgaben bestreiten.

Unter diesen Voraussetzungen bitte ich um Verständnis dafür, dass eine andere Entscheidung nicht vertretbar war.

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Georg Wellmann, MdB