Frage an Karl-Georg Wellmann von Marco S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Wellmann,
meine frage bezieht sich auf die CDS (kreditausfallversicherung) und auf die maßnahmen zur steuerung des finanzmarktes.
1. ist es möglich und auch gewollt die CDS auf eigner einer statsanleihe zu beschränken oder sollen diese CDS generell verboten werden?
(meinem verständnis nach ist es momentan möglich das jeder ob er eine staatsanleihe hält oder nicht eine CDS abschließen kann.)
2. ist die finanztransaktionssteuer als alleiniges mittel ausreichend um die finanzmärkte besser in den griff zu bekommen?
3. wofür soll das geld aus einer solchen steuer verwendet werden?
4. wie hoch schätzt man die einnahmen einer solchen steuer?
Mit freundlichen grüßen
Marco Sposato
Sehr geehrter Herr Sposato,
vielen Dank für Ihre Fragen zu diesem sehr komplexen finanzpolitischen Thema, wo zur Zeit noch vieles im Fluss ist.
In Übereinstimmung mit Beschlüssen der G20 und Vorhaben der EU- Kommission hält die Bundesregierung eine Verbesserung der Transparenz und Regulierung der Derivatemärkte, insbesondere der Märkte für Kreditausfallversicherungen (CDS), für dringend geboten. Zu diesem Zweck hat die Bundeskanzlerin - in einem gemeinsamen Brief mit den Staats-/Regierungschefs von Frankreich, Griechenland und Luxemburg vom 10. März 2010 - den EU-Kommissionspräsidenten und den spanischen Ratsvorsitzenden aufgefordert, die schon laufenden europäischen Initiativen zur Erhöhung von Transparenz und Sicherheit des Handels und der Abwicklung von CDS-Geschäften voranzutreiben sowie die Rolle und Auswirkungen von Spekulationen mit CDS auf Staatsanleihen zu untersuchen und ggf. rasch Rechtsakte zur Bekämpfung spekulativer Aktivitäten zu erlassen. Auch hinsichtlich der anderen genannten Regelungsbereiche arbeitet die Bundesregierung konstruktiv an entsprechenden Rechtsetzungsvorhaben mit, um eine rasche Implementierung der Maßnahmen zu gewährleisten. Wichtiges Ziel ist eine Verbesserung der Stabilität der Finanzmärkte und die Stärkung des Investorenschutzes, u. a. durch erhöhte Transparenz und bessere Aufsicht.
Als weitere Option wird international insbesondere eine Finanztransaktionssteuer sowie eine dem Haushalt oder einem Sonderfonds zufließende Stabilitätsabgabe diskutiert. Mehrere Länder haben bereits eigene Vorschläge gemacht bzw. Maßnahmen ergriffen, darunter USA (Sonderabgabe auf große Finanzinstitute) und Schweden (Stabilitätsabgabe). Beim G20-Gipfel im Juni 2010 soll ein international abgestimmtes Vorgehen vereinbart werden. Der Finanzsektor muss an den Kosten der Krise beteiligt werden. Die Bundesregierung prüft derzeit mögliche Optionen und wird unter Berücksichtigung der Diskussionen in der EU und G20 zügig Maßnahmen ergreifen. Die internationale Abstimmung ist wichtig, um Ausweichreaktionen und Wettbewerbsnachteile für den deutschen Finanzsektor zu vermeiden. Die Verwendung von entsprechenden Einnahmen sollte den nationalen Regierungen überlassen werden.
Die Finanztransaktionsteuer ist also eine von mehreren Möglichkeiten, um den Finanzsektor an den Kosten der Finanzkrise angemessen zu beteiligen. Im Koalitionsvertrag wird weder die Einführung einer Finanztransaktionssteuer explizit erwähnt noch ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Finanztransaktionssteuer darf allerdings nicht dazu führen, dass die Investition Privater in Aktien geschwächt wird. Zu wichtig ist die private Altersvorsorge auch über den Kapitalmarkt. Allerdings, und das ist festzuhalten, sind Steuersätze zwischen 0,01 bis 0,05 Prozent in der Diskussion. Damit wären Privatanleger bei ihren Investitionen im geringen Maße betroffen, zumal es hier sicher Ausnahmen etwa für staatlich geförderte Altersvorsorgemaßnahmen geben müsste. Zugleich muss sichergestellt werden, dass die Finanztransaktionssteuer von den Banken nicht auf die Kunden allein umgelegt werden. Wie dies sicherzustellen ist, wird derzeit ebenso geprüft.
Abschließend möchte ich Sie noch darauf hinweisen, dass ich dem „Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ nicht zugestimmt habe. Den Wortlaut meiner Erklärung zur Abstimmung im Deutschen Bundestag gemäß § 31 GOBT finden Sie auf meiner Homepage unter http://www.wellmann-berlin.de.
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Georg Wellmann, MdB