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Karl Freller
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Frage von Irmgard S. •

Frage an Karl Freller von Irmgard S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Freller,
ich bin privat krankenversichert und beihilfeberechtigt.
Nun brauchte ich nach 7 Jahren eine neue Brille, weil sich mein Sehvermögen verschlechtert hat (Lesebrille re. +2.50; li. +3,50). Ohne Brille kann ich weder die Zeitung lesen noch die Bibel noch Ihr Parteiprogramm, noch am Computer arbeiten, ...
Als ehrenamtlich Tätige in verschiedenen Gremien und mit Gruppen sitze ich bisweilen einige Stunden am Computer oder über Protokollen ...
Das Landesamt für Finanzen, Beihilfestelle, teilte mir mit entsprechenden Paragraphen mit, dass ich nur Beihilfe bekomme, wenn Folgendes vorliegt:
a) Blindheit beider Augen (wofür dann die Brille??)
b) Blindheit des einen Auges und Sehschwäche des anderen
c) ... d) ...
Jedenfalls bestünde bei mir kein Leistungsanspruch, es fehle die entsprechende Indikation.
Frage: Wie sehen Sie diese Verordnung zur bayerischen Beihilfe? Wird hiermit nicht ein Menschenrecht auf Information und Weiterbildung berührt?

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Antwort von
CSU

Sehr verehrte Frau Stanullo,

ich will über das Staatsministerium der Finanzen in München versuchen, ob bei dem im Mail vom 25. 9. 08 geschilderten Fall nicht doch eine Lösung in Ihrem Sinne möglich ist. Sobald ich mehr weiß, setze ich mich unverzüglich wieder mit Ihnen in Verbindung.

Beste Grüße!
Ihr Karl Freller, MdL

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