
(...) Es wird eine Vielzahl von Straftaten, insbesondere Raubüberfälle, unter Verwendung von Nachbildungen echter Schusswaffen begangen, weiterhin ist bereits das sichtbare Führen von Anscheinswaffen in der Öffentlichkeit dazu geeignet, Bedrohungssituationen herbeizuführen. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Polizeieinsätzen, bei denen im Extremfall die Beamten vor der Entscheidung standen, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, weil sie die Anscheinswaffe nicht von einer echten Schusswaffe unterscheiden konnten und sich in einer Notwehrsituation wähnten - möglicherweise mit fatalen Folgen für alle Beteiligten. (...)