
(...) Im Ergebnis kann ich Ihnen mitteilen, dass der ursprüngliche Antrag hinsichtlich der Änderung des Hamburgischen Wegegesetzes wegen der Neuwahlen im Februar 2011 der Diskontinuität unterliegt, was soviel bedeutet, dass er erneut in die Bürgerschaft eingebracht werden muss und nach den derzeitigen Planungen im Laufe des ersten Halbjahres des Jahres 2012 auf die Tagesordnung der Hamburgischen Bürgerschaft gesetzt und dann erneut beraten wird. In der Sache selbst soll an den ursprünglichen Forderungen flächensparend, ökologisch und wirtschaftlich zu bauen sowie die Beitragspflichtigen am Planungsprozess zu beteiligen, festgehalten werden. (...)