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Frage von Aleksandar V. •

Frage an Karin Kortmann von Aleksandar V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kortmann,

ich schreibe Ihnen im Bezug auf den Bundesratsbeschluss (Drs. 827/08) sowie auf den Beitrag des ARD-Magazins "Kontraste" vom 05. Februar 2009.

Durch das geplante Gesetz soll konkret das Informationsfreiheitsgesetz geändert werden,welches es Bürgern grundsätzlich erlaubt, Akteneinsicht bei Bundesbehörden zu nehmen. Nur soweit Ausnahmetatbestände greifen,soll dieses Recht eingeschränkt werden.Dies ist namentlich u.a. der Fall, "wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen haben kann auf Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der Finanz-,Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden".Beruft sich z.B. die BaFin auf diesen Tatbestand und lehnt ein entsprechendes Akteneinsichtsgesuch ab, so muss sie dies auch begründen.

Nunmehr soll aber dieses Recht grundsätzlich eingeschränkt werden.Begründet wird dies im BR-Beschluss damit,dass es durch die Informationserteilung zu Einschränkungen beim Schutz privater sowie geschäftsbezogener Geheimnisse kommen könne.Eine bloße Schwärzung dieser Daten (wie heute bereits üblich) sei nicht ausreichend.

Überdies wird angebracht,dass solche Gesuche mit "einem erheblichen Aufwand verbunden oder kaum durchführbar" seien und "nicht ausgeschlossen werden kann,dass im Einzelfall dennoch schützenswerte Daten übersehen werden und damit Unbefugten zugänglich gemacht werden".

Nun zu meinen Fragen:
Werden Sie diesem Gesetz in dieser Fassung zu stimmen? Wie konnte es überhaupt dazu kommen,dass die BaFin als Aufsichtsbehörde über die Machenschaften vieler Banken nichts wusste?Wir Bürger dürfen auch keine unkontrollierten Glücksspiele tätigen.Wieso dürfen das Banken?

Es gab einen Angriff auf die Grundordnung dieses Staates,Milliarden wurden verbrannt.Bei allem Verständnis für die Konjunkturprogramme und deren aktuelle Notwendigkeit:So ein Anriff sollte mit massiven Freiheitsstrafen bedroht sein!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und bis zur nächsten Wahl.

Ein (noch) SPD-Stammwähler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Vlatkovic,

vielen Dank für Ihre Frage vom 6. Februar 2009. Mir ist bekannt, dass die bayerische Landesregierung über den Bundesrat eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes angeregt hat. Die vorgeschlagene Änderung hätte zur Folge, dass die Bankenaufsicht künftig Akten geheim halten darf und sie nicht an private Anleger weitergeben muss. Nachdem der Bundesrat diesem Vorschlag zugestimmt hat, muss dieses Anliegen nun von der Bundesregierung und anschließend vom Deutschen Bundestag geprüft werden. Hierzu finden zurzeit Gespräche statt, in denen die verschiedenen Möglichkeiten abgewogen werden. Eine Entscheidung wird es voraussichtlich nicht vor Ende März geben.

Die SPD-Fraktion hat gegenüber der Initiative des Bundesrates zwar einige Bedenken, lehnt das Anliegen aber auch nicht grundsätzlich ab. Denn tatsächlich gibt es einige Argumente, die für eine Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes sprechen: Unsere Volkswirtschaft ist auf einen funktionierenden Finanzmarkt angewiesen. Wie schnell sich Turbulenzen auf den Finanzmärkten auf die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes auswirken können, sehen wir momentan an der weltweiten Finanzkrise. Der Schutz der Finanzmärkte ist also ein sensibles Thema, das sehr sorgfältig gegenüber den Informationsrechten des Einzelnen abzuwägen ist. In der praktischen Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes hat sich zudem gezeigt, dass Akteneinsichtsbegehren gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu einer Verletzung des Bankgeheimnisses und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses führen können. Private Anleger, die Akteneinsicht bei der BaFin beantragen tun dies außerdem vor allem, um Material für Schadensersatzklagen zu erhalten. Sie verfolgen damit also rein private Interessen. Das steht im Widerspruch zu der Tatsache, dass die Bankenaufsicht laut Gesetz nur im öffentlichen Interesse stattfinden sollte und daraus keine Ansprüche abgeleitet werden können, die bestimmten privaten Interessen dienen.

Wie bereits erwähnt, ist dieses Thema in den dafür zuständigen parlamentarischen Gremien noch nicht abschließend behandelt worden. Ich kann Ihnen versichern, dass die SPD-Fraktion darauf achten wird, dass in den noch kommenden Verhandlungen alle Argumente sorgfältig abgewogen werden und es keine unverhältnismäßige Einschränkung von Informationsrechten geben wird.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Kortman