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Frage von Kai S. •

Frage an Karin Kortmann von Kai S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Kortmann,

als Promotionsstudent bin ich in der gesetzlichen Krankenkasse "freiwillig pflichtversichert". Da der Arbeitgeber in diesem Fall keinen Krankenkassenbeitrag leistet, ist der Versicherungsnehmer alleiniger Beitragszahler. In meinem Fall bedeutet dies einen Beitragssatz von umgerechnet ca. 20 % meines Bruttoeinkommens (bei einem sogenannten 400 Euro Job beläuft sich der Anteil sogar auf ca. 35 %).
Meine Frage diesbezüglich lautet nun: wie kann es sein - vor allem im Rahmen des Gleichbehandlungsgrundsatzes - dass Arbeitnehmer - die ohne ein gesichertes Arbeitsverhältniss schon benachteiligt sind - zusätzlich noch einen unverhältnissmäßig hohen prozentualen Anteil an Krankenkassenbeiträgen zu leisten haben?

Über eine Antwort würde ich mich freuen und verbleibe
mit freundlichen Grüßen,
Kai Schwertner

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwertner,

vielen Dank für Ihre Frage. Ich kenne Ihren konkreten Fall nicht ausreichend, um ihn umfassend bewerten zu können. Erstmal gehe davon aus, dass Sie über 30 Jahre alt sind und aus diesem Grund nicht mehr in der günstigen Krankenversicherung für Studenten versichert sind, sondern den geringsten Normaltarif, der bei ca. 130 Euro liegt, zahlen.

Dies hat aber nichts mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis zu tun. Dafür gilt, dass Beschäftigungen mit einem Arbeitsentgelt bis zu 400 EUR im Monat versicherungsfrei sind.

Beschäftigungen mit einem monatlichen Arbeitsentgelt in der sich anschließenden Gleitzone von 400,01 EUR bis 800,00 EUR sind zwar versicherungspflichtig, allerdings hat der Arbeitnehmer nur einen reduzierten Beitragsanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag zu zahlen. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt unverändert. Durch die Gleitzone soll die sog. Niedriglohnschwelle beseitigt werden, die in Beschäftigungsverhältnissen bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zu einem abrupten Anstieg der Beitragsbelastung auf den vollen Sozialversicherungsbeitrag führen würde.

Wenn Sie möchten, dass ich mich Ihres Falles genau annehmen soll, dann bitte ich Sie, die exakten Personalangaben und Ihre Anschrift in mein Wahlkreisbüro in Düsseldorf zu schicken. Dort können wir dann einen Termin vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen
Karin Kortmann