Frage an Karin Kortmann von Matthias K. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Frau Kortmann,
nach meinem Abitur (in der Regelschulzeit von 13 Jahren) absolvierte ich von Sommer 2006 bis Sommer 2007 einen "Anderen Dienst im Ausland". Meine Eltern bekamen in dieser Zeitraum weiterhin das Kindergeld ausgezahlt, da mein Taschengeld im Ausland weit unter den Einkünften eines Zivildienstleistenden lag.
Im Anschluss daran fing in an zu studieren. Die Regelstudienzeit meines Studiengangs beträgt 5 Jahre. Durch die Änderung der Altersgrenze auf 25 Jahre wird der Kindergeldanspruch meiner Eltern noch während der Regelstudienzeit verfallen. Ich habe keinen Anspruch auf Verlängerung, da , wie gesagt, während meines Auslandsjahres das Kindergeld ausgezahlt wurde.
An den Kindergeldanspruch gekoppelt ist auch der Beihilfeanspruch meiner Eltern für die eigenen Kinder zu ihrer privaten Krankenversicherung (gemäß dem deutschen Beamtenrecht). Fällt diese weg, werde ich mich zu 100% privat versichern müssen. Die dabei zusätzlich entstehenden Kosten von mindenstes 100 Euro monatlich werden meine Eltern finanziell erheblich belasten.
Vermutlich sind weitere "Andere Dienst im Ausland"-Leistende betroffen. Im neuen "Weltwärts"-Programm des BMZ ist leider nur folgendes zu lesen:
"Kindergeld während der Zeit im Ausland ist vorgesehen. Der entsprechende Gesetzesentwurf ist derzeit im parlamentarischen Verfahren, wird voraussichtlich im ersten Halbjahr dieses Jahres verabschiedet und soll dann rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft treten."
Meine Frage an Sie als parlamentarische Staatssekretärin im BMZ:
Sehen sie für diese Problematik Nachbesserungsbedarf im "Weltwärts"-Programm oder gibt es schon existierende Regelungen?
MIt freundlichen Grüßen
Matthias Knecht
Sehr geehrter Herr Knecht,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 28. Januar 2008, in der Sie Ihre Versicherungssituation als Student beschreiben.
Zunächst zum Weltwärts-Programm. Vom Bundesentwicklungsministerium ist geplant, das die Teilnehmer und Teilnehmerinnen des Weltwärts-Programms während der Zeit im Ausland Kindergeld beziehen. Wie Sie richtig von der Web-Seite zitieren, ist der entsprechende Gesetzentwurf noch im parlamentarischen Verfahren. Er ist jedoch zu erwarten, dass das Weltwärts-Programm mit den anderen Diensten im Ausland gleichgestellt wird.
Jetzt zu Ihrer Frage bezüglich der Krankenversicherung nach dem 25. Lebensjahr. Zunächst ist wichtig zu sagen, dass jeder Student mit Beginn des Studiums in die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten aufgenommen wird. Darin sind Studierende bis zum Eintritt ins Berufsleben, höchstens bis einschließlich des 30. Lebensjahres oder des 14. Fachsemesters versichert.
Sie haben sich vermutlich von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich für die private Krankenkasse und die Beihilfe Ihrer Eltern entschieden. Das ist Ihr gutes Recht und bedeutet während Ihres Studiums wahrscheinlich sogar eine finanzielle Besserstellung im Gegensatz zu anderen Studierenden, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Die Entscheidung bedeutet aber gleichzeitig, dass der Beihilfeanspruch in dem Moment wegfällt, in dem Sie kein Kindergeld mehr bekommen. Das ist in Ihrem Fall mit Vollendung des 25. Lebensjahres. Danach müssen Sie den Teil der Beiträge zur privaten Krankenversicherung den die Beihilfe vorher übernommen hat selber zahlen.
Ich sehe keinen Nachbesserungsbedarf bei dieser Regelung, da Sie sich wie alle anderen Studierenden zu Beginn Ihres Studiums hätten gesetzlich versichern können.
Mit freundlichen Grüßen
Karin Kortmann