Frage an Karin Kortmann von Franz R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kortmann,
wie verträgt sich Ihre Tätigkeit als parlamentarische Staatssekretärin mit dem Grundgesetz, der Vorschrift der Gewaltentrennung aus Art. 20 GG und dem Bezug von erheblich mehr Geld aus der Tätigkeit als Abgeordnete und Teil der Exekutive?
Sehr geehrter Herr Romer,
vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch vom 29.11. 2007 zu der Stellung der Parlamentarischen Staatssekretäre.
Die Tätigkeit als Parlamentarische Staatssekretärin widerspricht nicht der im Grundgesetz verankerten Gewaltenteilung. Vielmehr gibt es an vielen Stellen des deutschen politischen Systems eine Gewaltenverschränkung, die ich auch als sinnvoll erachte.
Beispielsweise wird bei der Wahl des Kanzlers/der Kanzlerin durch das Parlament oder beim konstruktiven Mistrauensvotum die klare Trennung zwischen Legislative und Exekutive aufgehoben. Des Weiteren ist die starke Stellung des Bundesverfassungsgerichtes ein Beispiel für eine Gewaltenverschränkung. Dieses gehört eindeutig der Judikative an, kann aber Entscheidungen mit Gesetzeskraft erlassen. Damit greift ein Teil der Judikative in den Bereich der Legislative ein.
Diese Gewaltenverschränkung im Einzelfall ist aber kein Fehler im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, sondern lässt vielmehr eine effektive Kontrolle der einzelnen Organe zu.
Die Parlamentarischen Staatssekretäre sind – wie übrigens viele Bundesminister auch – Mitglieder des Deutschen Bundestags. Dies ist seit 1974 gesetzlich geregelt. Die Parlamentarischen Staatssekretäre sollen ein Bindeglied zwischen Regierung und Parlament sein und gehören konsequenterweise damit auch sowohl der Exekutive (Regierung) und der Legislative (Parlament) an.
Im Übrigen bekommen Parlamentarische Staatssekretäre für ihre doppelten Aufgaben nicht zwei volle Gehälter. Vielmehr werden Parlamentarischen Staatssekretären die Bezüge für ihre Abgeordnetentätigkeit um fast die Hälfte gekürzt.
Mit freundlichem Gruß
Karin Kortmann